Zuschuss zum Deutschlandticket – Sozialrabatt
Das Deutschland-Ticket kommt zum 01.05.2023!
Der Landkreis Diepholz bietet gleichzeitig die Möglichkeit an, den regulären Kaufpreis von 49 Euro um einen aktuellen Sozialrabatt in Höhe von 20 Euro zu reduzieren. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie im Landkreis Diepholz wohnen und eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Bürgergeld nach dem SGB II
- Sozialhilfe nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Wohngeld (WoGG)
- Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Wie bekommen Sie den Sozialrabatt?
Im Serviceportal auf der Internetseite des Landkreises Diepholz gibt es die Möglichkeit einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zum Deutschland-Ticket online zu stellen. Nachdem Sie Ihre persönlichen Daten eingegeben und die Nachweise zur Anspruchsberechtigung hochgeladen haben, kann der Antrag digital abgesandt werden.
Des Weiteren kann das Antragsformular heruntergeladen werden. Zudem werden in Kürze die Formulare bei den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Diepholz und den drei Geschäftsstellen des Jobcenters im Landkreis Diepholz in Sulingen, Diepholz und Syke ausliegen.
Den Antrag senden Sie dann an den
Landkreis Diepholz
FD Soziales
Kennwort „Sozialrabatt“
Niedersachsenstraße 2
49356 Diepholz
Erhalten auch Angehörige von Leistungsberechtigten den Sozialrabatt?
Ja. Auch die Ehegatten und minderjährigen Kinder der Leistungsberechtigten erhalten den Sozialrabatt.
Bitte beachten Sie Folgendes:
Die niedersächsische Landesregierung beabsichtigt für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende sowie Bundesfreiwilligendienstleistende ein 29 Euro-Ticket auf den Weg zu bringen. Sobald dieses erhältlich ist, kann für diesen Personenkreis kein Sozialrabatt mehr bewilligt werden.
Der Sozialrabatt ist monatlich unter den vorgenannten Bedingungen neu zu beantragen.