Wasserhygiene
Wasserhygienische Überwachung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ist zentraler Bestandteil unserer Arbeit im Team Wasserhygiene des Gesundheitsamtes. Wasser sollte in jeglicher Hinsicht gesundheitlich unbedenklich nutzbar sein.
Wir informieren und beraten Sie bei Fragen zum Beispiel zu Trink- und Brauchwasser, der Wassergewinnung in unserem Zuständigkeitsbereich sowie Schwimmbädern und Badeseen.
Hinweise zum Datenschutz finden sie unter den unten angeführten Dokumenten.
Trinkwasser
Trinkwasser ist auf Grundlage der Trinkwasserverordnung eines der am besten kontrollierten Lebensmittel. Es ist das Wasser, was zum Trinken, Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, sowie zum Beispiel auch zur Körperreinigung und in Lebensmittelbetrieben, vereinfacht also „für den menschlichen Gebrauch“ verwendet wird.
Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist (TrinkwV §§ 5 u. 6, IfSG § 37). Es muss rein und genusstauglich sein. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Trinkwasser regelmäßig die mikrobiologischen und physikalisch-chemischen Untersuchungskriterien erfüllt.
Das Gesundheitsamt hat im Trinkwasserbereich gesetzlich festgelegte Kontroll- und Überwachungsaufgaben. Wir stellen sicher, dass in unserem Versorgungsgebiet eine einwandfreie Beschaffenheit des Trinkwassers besteht und treffen Anordnungen im Störungsfall. Zudem bieten wir kompetente Beratung durch ein multidisziplinäres Team bezüglich wasserhygienischer Fragestellungen.
Eine Auflistung der zentralen Wasserwerke und Versorgungsgebiete finden Sie unter dem Reiter "Wasserversorger"
Online Dokumente des Gesundheitsamtes
- Merkblatt - Energieeinsparung bei Trinkwassererwärmungsanlagen
- Was sind Legionellen?
- Checkliste Maßnahmen bei Legionellenkontamination in der Trinkwasser-Installation
Informative allgemeine Links
- Ansprechpartner für Trinkwasser des NLGA
- Landesliste der Untersuchungsstellen
- UBA Übersicht
- UBA Stellungnahmen
- TrinkwV
- UBA Gefährdungsanalyse gem. TrinkwV
- "Rund um Trinkwasser"
- Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches DVGW (Übersicht siehe unter <>)
Nach § 11 TrinkwV bestehen diverse Anzeigepflichten für den Unternehmer und den sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage. Informationen für Ihren spezifischen Anlagentyp finden Sie nachstehend.
dezentrale kleine Wasserwerke nach § 2 Nr. 2 b TrinkwV (Brunnen mit Abgabe an Dritte)
Trinkwasserinstallationen mit gewerblicher und öffentlicher Nutzung
Informationen Praxishygiene, Einrichtungen mit ambulantem Operieren
- AG Krankenhaushygiene - Arbeitshilfen des NLGA zur Schwerpunktbegehung von Einrichtungen für ambulantes Operieren
- KVN Informationsstrecke 2017 "Hygiene ist das A und O"
- KVN Broschüre "Hygiene in der Arztpraxis"
- AWMF Leitlinie "Hygieneanforderungen beim ambulanten Operieren"
- AWMF Leitlinie "hygienische Anforderungen an das Wasser in zahnärztlichen Behandlungseinheiten"
Kleinanlagen zur Eigenversorgung nach § 2 Nr. 2 c TrinkwV
Mobile Versorgungsanlagen nach § 2 Nr. 2 d TrinkwV
Wasserversorger
Über 99% der Bevölkerung im Landkreis Diepholz beziehen ihr Trinkwasser von einem zentralen Wasserversorger. Nur wenige Haushalte betreiben einen eigenen Brunnen. Diese werden nach TrinkwV in „dezentrale kleine Wasserwerke“ (Brunnen mit Abgabe an Dritte, z.B. im gewerblichen oder öffentlichen Bereich) und „Kleinanlagen zur Eigenwasserversorgung“ unterschieden.
Zentrale Wasserwerke
Im Landkreis Diepholz stellen 6 Wasserversorger (s. Liste unten auf der Seite) die Versorgung mit Trinkwasser sicher. Dabei wird das Trinkwasser in insgesamt 9 Wasserwerken gewonnen.
Spezielle Angaben über den für Sie zuständigen Wasserversorger und die Qualität des gelieferten Trinkwassers entnehmen Sie bitte Ihren Jahresverbrauchsabrechnungen, der entsprechenden Internetseite des Wasserversorgers oder Sie können diese unter der in der Abrechnung angegebenen Telefonnummer erfragen.
Online Dokumente des Gesundheitsamtes
Schwimmbäder
Badewasser aus Schwimmbecken muss so beschaffen sein, dass der Badegast nicht durch Krankheitserreger gesundheitlich gefährdet wird. Dieses wird durch regelmäßige Untersuchungen des Betreibers und Kontrollen des Gesundheitsamtes sichergestellt.
Schwimmbeckenwasser muss den Qualitätsanforderungen der DIN 19643 "Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser" entsprechen.
Hallen- und Freibäder
- Umweltbundesamt Empfehlung „Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung“
- Umweltbundesamt „Hygieneanforderungen an Schwimmbäder und deren Überwachung“
Naturbäder, Kleinbadeteiche
- Umweltbundesamt Empfehlungen "Hygieneanforderungen an Naturbäder und Kleinbadeteiche und deren Überwachung"
EU-Badegewässer
Während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September werden die Badegewässer nach der "Badegewässerverordnung" in regelmäßigen Abständen durch das Gesundheitsamt kontrolliert, um gesundheitlich vorgeschriebene Rahmenbedingungen für die Badegäste zu gewährleisten.
Der Landkreis Diepholz verfügt über folgende ausgewiesene EU-Badestellen:
- Alte Weser in Dreye
- Dümmer See - Hüde
- Dümmer See - Lembruch, Birkenallee
- Dümmer See - Lembruch, Seestraße
- Silbersee/Stuhr
- Steller See/ Groß Mackenstedt