Wasserschutzgebiete - Ausweisung / Ausnahmezulassung
Wasserschutzgebiete werden festgesetzt, soweit es das Wohl der Allgemeinheit erfordert,
- Gewässer im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen,
- das Grundwasser anzureichern oder
- das schädliche Abfließen von Niederschlagswasser sowie das Abschwemmen und den Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln in Gewässer zu vermeiden.
Wasserschutzgebiete werden per Rechtsverordnung festgesetzt. Vor dem Erlass der Verordnung ist ein Anhörungsverfahren durchzuführen. Dieses wird von Amts wegen oder auf Antrag des Wasserversorgungsunternehmens eingeleitet.
Die Schutzgebiete werden in Zonen unterteilt. In diesen Zonen werden per Verordnung bestimmte Handlungen verboten oder für nur eingeschränkt zulässig erklärt, soweit es der Schutz des Grundwassers erfordert.
Welche Handlungen in den jeweils geschützten Gebieten zulässig sind, sind den örtlichen Wasserschutzgebietsverordnungen zu entnehmen. Für alle festgesetzten Wasserschutzgebiete gilt darüber hinaus die Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO).
Für Handlungen, die eingeschränkt zulässig sind, sind in der Regel vorab Genehmigungen zu beantragen. Genehmigungen dürfen nur versagt werden, wenn die Handlungen oder Anlagen sich auf das durch die jeweilige Verordnung geschützte Grundwasser nachteilig einwirken können und diese Nachteile nicht durch Nebenbestimmungen verhütet werden können.
Ausnahmen von den Verboten können im Einzelfall zugelassen werden, wenn die Belange des Trinkwasserschutzes dadurch nicht beeinträchtigt werden bzw. wenn Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führt und der Schutzgebietszweck nicht gefährdet ist.
Folgende Wasserschutzgebiete wurden im Landkreis Diepholz ausgewiesen:
- Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes ,,Altes Amt Lemförde" vom 13.05.2004
- Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Kirchdorf vom 12.06.2017
- Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage des Wasserwerkes St. Hülfe vom 15.01.1973
- Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung aus den Wassergewinnungsanlagen der Stadt Sulingen vom 01.04.1970
- Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen des Wasserwerkes Ristedt vom 27.06.1968
- Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebiets des Wasserwerkes Ristedt vom 21.09.1971
- Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes „Annenheide“ vom 09.08.1981
- Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Wagenfeld vom 27.03.2000
Die Lage der festgesetzten Wasserschutzgebiete kann auch über den Kartendienst des Landkreises (GeoWeb) dargestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsschreiben (formlos) mit Begründung
- Beschreibung des Vorhabens
- Übersichtskarte i. M. 1 : 25 000 bzw. 1 : 5 000
- Lageplan i. M. 1 : 1 000 oder 1 : 500
- bei Bauvorhaben Ausführungszeichnungen
Die Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Ggf. sind weitere Unterlagen erforderlich. Bitte wenden Sie sich vorab an die zuständigen Mitarbeiter.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausnahmezulassung richtet sich die Gebühr nach der Allgemeinen Gebührenordnung nach dem entstandenen Zeitaufwand. Die Mindestgebühr beträgt 60,00 Euro.
Rechtsgrundlage
§§ 51 und 52 Wasserhaushaltsgesetz
§ 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
örtliche Wasserschutzgebietsverordnungen
Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO)
Links
Verordnungen ++ Antrags- u. Anzeigeformulare ++ Infos
Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO)
Handlungshilfe Teil I und II Link:
Geodatenportal GeoWeb Landkreis Diepholz
Zuständigkeit
Frau Hartrampf für Ristedt und Annenheide
Frau Heider für Sulingen/Schwaförden
Frau Kuhlmann für Kirchdorf
Frau Labbus für St. Hülfe, Wagenfeld, Lemförde