Was ist, wenn ich mit der Entscheidung einer zuständigen Behörde nicht einverstanden bin?
Es stehen Ihnen die üblichen Rechtsmittel offen. Sie sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung (Zustellung bei Ihnen) bei der jeweiligen zuständigen Behörde bzw. beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Genaue Informationen können Sie dem anzufechtenden Bescheid entnehmen
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