Waffenrecht
Allgemeines
Das deutsche Waffenrecht regelt bundesweit den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und gilt als eines der strengsten Waffengesetze weltweit. Ziel ist es, die Art und Anzahl der in Privatbesitz befindlichen (Schuss)waffen und Munition auf das unbedingt notwendige minimiert zu halten.
Für den legalen Waffenbesitz spielt der Begriff "Bedürfnis" eine zentrale Rolle. Der Waffengebrauch durch Privatpersonen zum Zweck der Jagd, zum Schießsport, zum Selbstschutz oder aber auch das Sammlerinteresse können als nachgewiesenes Bedürfnis anerkannt werden.
News:
Waffenrechtliche Erlaubnisse
Beschreibung:
Der legale Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen* und der dazugehörigen Munition bedarf dem behördlichen Eintrag in eine Waffenbesitzkarte. Die Erlaubnis zum Erwerb (Voreintrag) gilt für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz in der Regel unbefristet. Der tatsächliche Waffenerwerb ist innerhalb von 2 Wochen der Behörde anzuzeigen und in die Waffenbesitzkarte eintragen zu lassen. Gleiches gilt für den Verkauf/ die Abgabe von Waffe(n).
Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe, d. h. das Ausüben der tatsächlichen Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung bedarf einer waffenrechtlichen Erlaubnis (WBK).
- Standard-Waffenbesitzkarte insb. für Jäger,
Sportschützen und Vereine (grün)
- Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelb)
- Waffenbesitzkarte für Sammler und Sachverständige
(rot)
- Waffenschein (blau)
- Munitionserwerbsschein (hellbraun).
Die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse ist an die behördliche Feststellung der persönlichen Zuverlässigkeit und Geeignetheit geknüpft sowie dem Nachweis der Sachkunde, des Bedürfnisses und der sicheren Aufbewahrung (Infos s. u. Aufbewahrung).
*Der Waffenbegriff ist vielschichtig und wird auf unterschiedlichste Art zugeordnet. Neben Schusswaffen und ihren wesentlichen Bestandteilen fallen z. B. auch Hieb- und Stoßwaffen, bestimmte Messer und Armbrüste unter das Waffengesetz. Es empfiehlt sich bei Unsicherheiten vor dem Erwerb, Besitz oder Führen in der Behörde nachzufragen.
Beantragung:
• Personalausweis oder Reisepass
• ausgefüllter und unterschriebener Antrag
• Bedürfnisnachweis (Jagdschein, Bescheinigung
Schießsportverband, etc.)
• Nachweis Waffensachkunde (entbehrlich bei Jägern)
• Nachweis der sicheren Aufbewahrung (Kaufbeleg oder
Foto des Aufbewahrungsbehältnisses)
Gebühren:
Siehe Gebührenliste
Hinweis:
Der Verlust von waffenrechtlichen Dokumenten ist der Behörde umgehend anzuzeigen.
Ansprechpartner:
Henrik Sprehe / 05441/976-1661
henrik.sprehe@diepholz.de
Eugen Weber / 05441/976-1666
eugen.weber@diepholz.de
Jana Bredow / 05441/ 976-4025
jana.bredow@diepholz.de
Simone.Schisanowski / 05441/ 976-1644
simone.schisanowski@diepholz.de
Kleiner Waffenschein / Waffenschein
Beschreibung:
Volljährige Personen dürfen erlaubnisfreie Schreckschuss- und Reizstoff- und Signalwaffen kaufen und besitzen, diese aber nicht außerhalb der sogenannten „Vier Wände“ bei sich tragen. Erkennbar sind solche Waffen durch ein aufgebrachtes PTB-Zeichen.
Der Kleine Waffenschein berechtigt auch außerhalb der eigenen Wohn- und Geschäftsräume oder des bewohnten Grundstück solche Waffen mitzunehmen; eine Schussabgabe wird hierdurch aber nicht legalisiert. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist eine Mitnahme grundsätzlich verboten. Die Erteilung eines kleinen Waffenscheins ist an die behördliche Feststellung der persönlichen Zuverlässigkeit und Geeignetheit geknüpft.
Beantragung:
• Personalausweis oder Reisepass
• ausgefüllter und unterschriebener Antrag
Gebühren:
Die Verwaltungsgebühr beträgt 65,00 € und wird einmalig für die Erteilung des Kleinen Waffenscheins erhoben. Auch die Ablehnung eines Antrages ist mit maximal 37,50 € gebührenpflichtig.
Hinweis:
Das Führen von sogenannten SRS-Waffen ohne den kleinen Waffenschein wird als Straftat verfolgt.
Ansprechpartner:
Henrik Sprehe / 05441/976-1661/
henrik.sprehe@diepholz.de
Eugen Weber / 05441/976-1666
eugen.weber@diepholz.de
Jana Bredow / 05441/976-4025
jana.bredow@diepholz.de
Simone Schisanowski /05441/ 976-1644
simone.schisanowski@diepholz.de
Erben von Schusswaffen
Beschreibung:
Nach Annahme einer Erbschaft oder dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist hat der Erbe binnen eines Monats die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für die zum Nachlass gehörenden erlaubnispflichtigen Schusswaffen zu beantragen, um in den legalen Waffenbesitz zu gelangen. Vorab ist die Inbesitznahme (auch von Munition) unverzüglich bei der Waffenbehörde anzuzeigen.
Die Ausstellung der sogenannten Erben-WBK ist an die behördliche Feststellung der persönlichen Zuverlässigkeit und Geeignetheit geknüpft und kann nur dem eigentlichen Erben, Vermächtnisnehmer ausgestellt werden.
Anders als bei Jägern und Sportschützen ist dem Erben ohne Bedürfnis nur der Besitz, d.h. die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe(n) innerhalb der Wohnung, erlaubt. Die geerbte(n) Waffe(n) sind unverzüglich mit einem anerkannten Blockiersystem zu versehen (Kosten ca. 250 € pro Waffe). Für nähere Infos sind Ihnen gerne örtliche Waffenhändler behilflich.
Für geerbte Waffen mit Blockiersystem gelten die gleichen Aufbewahrungsvorschriften wie für unblockierte Waffen.
Beantragung:
• Personalausweis oder Reisepass
• ausgefüllter und unterschriebener Antrag
• Nachweis über die Erbschaft (Erbschein, Testament)
• Nachweis der sicheren Aufbewahrung (Kaufbeleg oder
Foto des Aufbewahrungsbehältnisses)
• Nachweis über den Einbau eines anerkanntes
Blockiersystem (zur endgültigen Ausstellung der
waffenrechtlichen Erlaubnis)
Gebühren:
Die Verwaltungsgebühr beträgt 35 € und wird einmalig für die Erteilung der Waffenbesitzkarte für Erben erhoben.
Hinweis:
Treibladungspulver und Munition kann nur erben, wer bereits im Besitz einer entsprechenden Erwerbserlaubnis ist. Andernfalls sind diese einem Berechtigen zu überlassen oder bei der örtlichen Behörde zur Vernichtung abzugeben.
Der Umgang (z.B. Schießen, Führen) setzt das Vorliegen von Sachkunde und Bedürfnis (z.B. als Jäger, Sportschütze) voraus!
Ansprechpartner:
Henrik Sprehe / 05441/976-1661/
henrik.sprehe@diepholz.de
Eugen Weber / 05441/976-1666
eugen.weber@diepholz.de
Jana Bredow / 05441/ 976-4025
jana.bredow@diepholz.de
Simone Schisanowski /05441/ 976-1644
simone.schisanowski@diepholz.de
Verbringungserlaubnis
Beschreibung:
Waffen und Munition verbringt, wer diese über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des in Deutschland geltenden Waffengesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lässt oder selbst transportiert. Verbringen setzt einen dauerhaften Grenzübertritt voraus, bezieht sich also nicht auf den Transport im Inland. Hierbei ist zu unterscheiden, ob die Verbringung EU-Staaten und Staaten des Schengener Abkommens betrifft oder nicht, sog. Drittstaaten. Wichtig ist, dass die zuständige Stelle des Empfängerstaats vorab der Einfuhr zugestimmt hat.
Beantragung:
• ausgefüllter und unterschriebener Antrag
• Verkaufsbeleg
• Nachweis des sicheren Transportes
• Nachweis über die Zustimmung des Einfuhrstaates
Gebühren:
Die Gebühr für die Ausstellung der Verbringungserlaubnis beträgt je nach Zeitaufwand 25 € bis 75 €.
Hinweis:
Vor dem Verbringen von Waffen ins Ausland ist es sinnvoll, sich bereits im Vorfeld über die dort geltenden waffen- und zollrechtlichen Bestimmungen zu informieren.
Ansprechpartner:
Henrik Sprehe / 05441/976-1661/
henrik.sprehe@diepholz.de
Eugen Weber / 05441/976-1666
eugen.weber@diepholz.de
Jana Bredow / 05441 / 976-4025
jana.bredow@diepholz.de
Simone Schisanowski / 05441/976-1644
simone.schisanowski@diepholz.de
Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
Beschreibung:
Der Erwerb und auch Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen im privaten Bereich (z.B. Vorderladerschießen, Böllern oder Wiederladen von Munition) bedarf der waffenbehördlichen Erlaubnis und ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- | Vollendung des 21. Lebensjahres |
- | behördlich festgestellte persönliche Zuverlässigkeit |
- | Nachweis eines Bedürfnisses |
- | erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung und einer Prüfung bei einem staatlich anerkannten Lehrgangsträger* |
Die Erlaubnis berechtigt zum Erwerb und Umgang mit einer von der Behörde festgelegten Menge Sprengstoff. Die Erlaubnis wird in der Regel für zunächst fünf Jahre erteilt und bis zu dreimal verlängert werden. Nach 20 Jahren ist eine Neuerteilung erforderlich.
Beantragung:
- | Personalausweis oder Reisepass |
- | ausgefüllter und unterschriebener Antrag |
- | Prüfungszeugnis |
- | Bedürfnisnachweis (z. B. jagd- oder waffenrechtliche Erlaubnis) |
- | Skizze über Lagermöglichkeiten für Explosivstoffe |
Gebühren:
Für die Ausstellung der Sprengerlaubnis wird eine Gebühr von 100,00 € erhoben. Die Verlängerung einer kurz abgelaufenen Erlaubnis kostet 40,00 €. Für die Verlängerung einer abgelaufenen Sprengerlaubnis beträgt die Gebühr 70,00 €.
Hinweis:
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die ist bei der Waffenbehörde zu beantragen.
Ansprechpartner:
Eugen Weber / 05441/976-1666
eugen.weber@diepholz.de
Simone Schisanowski /05441/976-1644
simone.schisanowski@diepholz.de
Europäischer Feuerwaffenpass
Beschreibung:
Der Europäische Feuerwaffenpass ist die Legimitation zur Mitnahme von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition innerhalb der EU zu Jagdaufenthalten oder Schießsportveranstaltungen. Eine Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigung ist nicht erforderlich.
Der Feuerwaffenpass hat eine Gültigkeit von fünf Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung. Es können bis zu 10 Waffen eingetragen werden.
Er ersetzt im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nicht die Waffenbesitzkarte.
Beantragung:
• Personalausweis oder Reisepass
• Lichtbild des Antragstellers im Format 45 x 35 mm
• Waffenbesitzkarte
• ausgefüllter und unterschriebener Antrag
Gebühren:
- Ausstellung Europäischer Feuerwaffenpass: 65 €
- Folgedokument EFWP: 65 €
- Eintragungen / Streichungen EFWP: 20 €
- Verlängerung oder Änderungen EFWP: 15 €
Hinweis:
Für die Mitnahme von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition außerhalb des EU-Gebiets ist kein Europäischer Feuerwaffenpass erforderlich. Evtl. gelten aber besondere Zollbestimmungen, die vorab zu erfragen sind.
Besteht die Absicht eines Eigentümer- bzw. Besitzwechsels über die Landesgrenze hinaus gelten die Regelungen unter Verbringen von Schusswaffen und Munition.
Ansprechpartner:
Henrik Sprehe / 05441/976-1661/
henrik.sprehe@diepholz.de
Eugen Weber / 05441/976-1666
eugen.weber@diepholz.de
Jana Bredow / 05441/ 976-4025
jana.bredow@diepholz.de
Simone Schisanowski /05441/ 976-1644
simone.schisanowski@diepholz.de
Waffenhandelserlaubnis
Beschreibung:
Der gewerbsmäßige oder selbständige Handel mit Schusswaffen oder Munition im Rahmen eines wirtschaftlichen Unternehmens bedarf der waffenbehördlichen Erlaubnis und ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz
oder gewöhnlicher Aufenthalt/gewerbliche
Niederlassung in Deutschland,
- Volljährig,
- persönliche Eignung und Zuverlässigkeit,
- Fachkunde,
- Gewerbeanmeldung bei der örtlichen
Gemeindeverwaltung,
- detailliertes Handelskonzept,
- qualifiziertes Aufbewahrungskonzept.
Die Erlaubnis wird normalerweise unbefristet erteilt; ist bzw. kann aber widerrufen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Die Erlaubnis erlischt, wenn nicht innerhalb eines Jahres nach Erlaubniserteilung mit der Tätigkeit begonnen worden ist.
Die Anforderungen an die Sicherheitsvorkehrungen im gewerblichen Bereich sind regelmäßig höher als bei einer Privatperson. Die Vorlage eines entsprechenden Gutachtens von einem qualifizierten Sachverständigen ist in der Regel sinnvoll, um eine Gefährdung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu vermeiden/auszuschließen.
Beantragung:
• ausgefüllter und unterschriebener Antrag ,
• Lebenslauf mit Nachweis über beruflich
relevante Beschäftigungen,
• Auszug Gewerbezentralregister (Gemeindeverwaltung)
• Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt),
• Nachweis der Gewerbeanmeldung
(Gemeindeverwaltung),
• Fachkundenachweis (Lehrgangsnachweis/
Ausbildungsabschluss Büchsenmacher),
• detaillierte Beschreibung Handelskonzept/
Geschäftsidee,
• qualifiziertes Aufbewahrungs-/Sicherheitskonzept,
• evtl. baurechtliche Genehmigung/Nutzungsänderung,
• evtl. Mitarbeiterlistung
Gebühren:
Je nach Aufwand zwischen 65 Euro und 3.730 Euro.
Hinweis:
Es ist ein Waffenhandelsbuch zu führen. Jeder Handel mit Schusswaffen ist dort zu dokumentieren, auch Verwahr-, Reparatur- und Kommissionswaffen.
Ansprechpartner:
Henrik Sprehe / 05441/976-1661/
henrik.sprehe@diepholz.de
Eugen Weber / 05441/976-1666
eugen.weber@diepholz.de
Jana Bredow / 05441/ 976-4025
jana.bredow@diepholz.de
Simone Schisanowski /05441/ 976-1644
simone.schisanowski@diepholz.de
Aufbewahrung von Waffen und Munition
Beschreibung:
Waffen-/Munitionsbesitzer haben die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass die im Besitz befindlichen Waffen und Munition nicht abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen und Munition sind getrennt voneinander in einem klassifizierten Sicherheitsbehältnis aufzubewahren. Es werde folgende Sicherheitsklassen unterschieden:
Aufbewahrung von Waffen und Munition
Erlaubnisfreie Waffen und Munition können in verschlossenen nicht klassifizierten Behältnissen aufbewahrt werden; Erlaubnispflichtige Munition in einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss.
Der Standort des Aufbewahrungsbehältnisses darf nur für den Waffenbesitzer zugänglich sein. Der Schlüssel bzw. der Code darf für Unbefugte nicht zugänglich sein.
Für Aufbewahrungsbehältnisse der Sicherheitsstufe A und B, die vor dem 06.07.2017 angeschafft und bei der Waffenbehörde angezeigt wurden, gilt ein Bestandsschutz und können, sofern kein Besitzwechsel erfolgt, weiter genutzt werden.
Waffenbesitzer haben die getroffenen Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung der Waffenbehörde nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Kaufvertrages (Rechnung) für das erforderliche Aufbewahrungsbehältnis erfolgen, aus der sich zweifelsfrei ergeben muss, dass das Behältnis die Anforderungen erfüllt. Alternativ kann auch Bildmaterial als Nachweis anerkannt werden. Der Waffenschrank ist im geschlossenen und geöffneten Zustand abzulichten, das Typenschild ist ebenfalls zu bebildern.
Hinweis:
Wer seine Waffen und Munition nicht entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 € geahndet werden kann. Wer vorsätzlich gegen die Aufbewahrungsvorschriften verstößt und dadurch die Gefahr verursacht, dass Schusswaffen und Munition abhandenkommen oder Unbefugte zugreifen, begeht eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Die Waffenbehörden sind gehalten Waffenaufbewahrungskontrollen durchzuführen. Diese sind kostenpflichtig und betragen je nach Aufwand zwischen 45 € und 300 €.
Ansprechpartner:
Henrik Sprehe / 05441/976-1661/
henrik.sprehe@diepholz.de
Eugen Weber / 05441/976-1666
eugen.weber@diepholz.de
Jana Bredow / 05441/ 976-4025
jana.bredow@diepholz.de
Simone Schisanowski /05441/ 976-1644
simone.schisanowski@diepholz.de
Vernichtung von Waffen
Beschreibung:
1. Auffinden von Waffen und Munition
Werden z. B. bei Haushaltsauflösungen Waffen und/oder Munition aufgefunden, ist unbedingt darauf zu achten, dass keine Personen- oder Sachschäden entstehen. Bei nicht vorhandener Sachkunde im Umgang mit Waffen bzw. bei Nichtwissen des Ladezustandes, ist der Fundort abzusichern. Anschließend ist eine sofortige Kontaktaufnahme mit der Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle herzustellen.
Die Waffenabholung und Überprüfung des Eigentums erfolgt im Anschluss.
2. Waffenabgabe eigener Waffen
Die Abgabe von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition ist bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde innerhalb der Öffnungszeiten möglich. Die Waffenbesitzkarte ist mitzubringen. Beim Transport ist darauf zu achten, dass die ungeladene(n) Waffe(n) in einem verschlossenen Behältnis getrennt von der Munition, welche ebenfalls in einem sicheren Behältnis befinden muss, aufbewahrt wird. Ist der Transport nicht oder nur mit Einschränkungen durchführbar, ist eine Abgabe auch bei den Polizeidienststellen möglich bzw. es wird eine Abholung organisiert.
Hinweis:
Der Austrag der Waffe(n) ist gebührenpflichtig; die Vernichtung hingegen ist kostenfrei.
Ansprechpartner:
Henrik Sprehe / 05441/976-1661/
henrik.sprehe@diepholz.de
Eugen Weber / 05441/976-1666
eugen.weber@diepholz.de
Jana Bredow / 05441 / 976-4025
jana.bredow@diepholz.de
Simone Schisanowski /05441/976-1644
simone.schisanowski@diepholz.de