Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Der Fachdienst 39 - Veterinäramt und Verbraucherschutz ist erste Anlaufstelle für Verbraucher und zuständig für den Tierschutz sowie für die Tierseuchenbekämpfung.
Von der Tierseuchenbekämpfung über die Kontrolle der Schlacht- und Lebensmittelbetriebe bis hin zur Überwachung der gastronomischen Betriebe sorgt das Veterinäramt dafür, dass Verbraucher bedenkenlos Lebensmittel genießen können.
Bitte beachten Sie, dass wir auf unserer Webseite zahlreiche Dienstleistungen (siehe unten), Links und Dokumente anbieten.
Bei Fragen, können Sie sich natürlich gerne direkt an uns wenden entweder per E-Mail oder telefonisch. Das Geschäftszimmer ist telefonisch von 08:00 - 16:00 Uhr erreichbar.
Wenn Sie den begründeten Eindruck haben, das eine bestimmte Tierhaltung nicht ordnungsgemäß stattfindet, besteht die Möglichkeit dies beim Veterinäramt Diepholz zu melden. Die Anzeige kann per Mail (veterinaerwesen@diepholz.de), Telefon (05441 976-1862 oder 1863) oder postalisch erfolgen. Bitte achten Sie darauf, dass die Angaben möglichst vollständig sind.
Folgende Angaben sind notwendig, damit ein schnelles Eingreifen gewährleistet werden kann:
- Name, Adresse und Telefonnummer des Anzeigenden
- Name, Straße, Hausnummer und Ort des Tierhalters
- genaue Beschreibung der Beobachtungen mit Datum, Uhrzeit
- betroffene Tierart und Anzahl der Tiere
- Beschreibung des Tieres und Ort der Tierhaltung
Ihre persönlichen Daten (Name, Wohnort usw.) werden nicht weitergegeben.
Bitte sehen Sie von Nachfragen bezüglich des Stands der Tierschutzanzeige ab. Auf Grund der Datenschutzgrundverordnung darf das Veterinäramt hierüber keine Auskunft erteilen.
Für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Zucht, der Haltung und dem Handel von Tieren benötigen Sie eine Paragraph 11 Erlaubnis.
Wenn Sie vorhaben:
- Tiere für andere in einem Tierheim zu halten,
- Tiere aus dem Ausland nach Deutschland zu verbringen oder einzuführen und hier zu vermitteln oder zu verkaufen
- Tiere in einem zoologischen Garten oder ähnlichen Einrichtungen auszustellen,
- eine Tierbörse durchzuführen,
- gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb zu betreiben,
- Tiere in tiergestützter Therapie einzusetzen
- eine Hundeschule zu betreiben oder Hunde auszubilden
- Hunde, Katzen oder andere Tiere gewerbsmäßig zu züchten,
- gewerbsmäßig mit Wirbeltieren zu handeln,
- gewerbsmäßig Tiere zur Schau zu stellen oder
- gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge zu bekämpfen,
dann müssen Sie eine Erlaubnis dafür haben.
Den Antrag können Sie unten im Reiter "Dokumente" entnehmen oder über NAVO.
Jegliche Nutztierhaltung, ob privat oder gewerblich, muss beim zuständigen Veterinäramt angezeigt werden.
Hinweis: die Meldung der Tiere bei der Tierseuchenkasse, bedeutet nicht, dass die Tiere beim Veterinäramt gemeldet sind. Das sind separate Vorgänge.
Die Aviäre Influenza, die umgangssprachlich auch Geflügelpest oder Geflügelgrippe genannt wird, ist eine hochpathogene, d.h. hochansteckende, Viruserkrankung, deren natürliches Reservoir wildlebendes Wassergeflügel (u.a. Gänse, Enten) bildet. Es erkranken jedoch auch andere Geflügelarten wie zum Beispiel Hühner, Puten, Schwäne oder aasfressende Raubvögel. Das Vorkommen der Geflügelpest bei Singvögeln ist hingegen äußerst selten. Eine Übertragung des Virus auf den Menschen ist bei intensivem Kontakt zu erkranktem Geflügel möglich, sodass entsprechende Schutzmaßnahmen (z.B. Tragen von Handschuhen) anzuraten sind.
Durch den Viruseintrag in gewerbliche Geflügelhaltungen kommt dem Virus eine große wirtschaftliche Bedeutung zu, da Behandlungsversuche verboten sind und betroffene Herden gekeult werden müssen. Diese Viruseinträge stehen zumeist im Zusammenhang mit Ausbrüchen in der Wildvogelpopulation, sodass der betrieblichen Biosicherheit größte Bedeutung zukommt. Allerdings müssen auch Hobbyhalter Maßnahmen ergreifen, um den Eintragsrisiko in ihren Tierbestand zu verringern.
Der bisher größte Geflügelpestseuchenzug in Deutschland und Europa zwischen Oktober 2020 und April 2021 hat gezeigt, dass das Virus nunmehr ganzjährig in der Wildvogelpopulation vorherrscht und jahreszeitliche Schwankungen keine dominierende Rolle mehr spielen.
Erste Symptome der Erkrankung sind häufig Apathie, geringere Futter- und Wasseraufnahme sowie ggf. verringerte Legeleistung bzw. Gewichtszunahme und vermehrte Todesfälle. Jedoch ist auch ein plötzliches Verenden ohne vorherige Auffälligkeiten möglich. Im weiteren Verlauf der Erkrankung können zentralnervöse Symptome wie schwankender Gang und Kopfkreisen, Durchfall und Atemwegssymptome auftreten.
Besteht der Verdacht auf das Vorliegen der Geflügelpest bei Hausgeflügel, ist das zuständige Veterinäramt sofort zu benachrichtigen. Nach dem neuen EU-Recht handelt es sich bei der Geflügelpest um eine obligat zu bekämpfende Tierseuche. Daher müssen nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs sogenannte Restriktionszonen um den Ort des Ausbruchs eingerichtet werden (Schutz- und Überwachungszone).
In diesen Zonen gelten besondere Schutzbestimmungen, um die Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern: So bestehen u.a. Verbringungsverbote für Geflügel, Geflügelfleisch und Eier. Teilweise können unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen von den Verbringungsverboten erteilt werden (siehe Formulare zum Stellen einer Ausnahmegenehmigung). Die Vermarktung von Konsumeiern ist grundsätzlich nur noch über eine zugelassene Packstelle möglich – dies ist insbesondere für die Direktvermarktung ab Hof relevant. Außerdem besteht in diesen Zonen ein Aufstallungsgebot für sämtliches Geflügel.
Für Konsumenten von Geflügelprodukten besteht jedoch kein Risiko sich mit dem Virus zu infizieren. Dennoch ist insbesondere bei rohem Geflügelfleisch auf das ausreichende Erhitzen zu achten.
Weitere Infos finden Sie unter der Dienstleistung Vogelgrippe.
- Informationen für Jäger zu ASP
- ASP: Viruseinschleppung unbedingt vermeiden!
- Merkblatt Aufwandsentschädigungen für Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP)
- FAQ Afrikanische Schweinepest-Tierseucheninformation
- Informationsbroschüre "Afrikanische Schweinepest - Vorsicht bei Jagdreisen"
- Schweinepest - Informationen für Jagdtouristen
- Schweinepest - Informationen für Jäger
- Hinweise zur ASP Antragstellung Aufwandsentschädigung
- Informationen für Landwirte und Schweinehalter
- Informationen zur Beprobung von Wildschweinen zur Früherkennung von Schweinepest
- Afrikanische Schweinepest (ASP) in Mecklenburg-Vorpommern - Hinweise
Trichinenproben und ASP-Proben können montags-freitags von 08:00 - 12:00 Uhr im Veterinäramt in Diepholz abgegeben werden.
Montags von 08:00 -11:00 Uhr und mittwochs von 08:00 - 15:30 können Proben ebenso im Tierseuchenzentrum in Barrien (Adresse: Bremer Str. 39 in 28857 Syke) abgegeben werden.
Die Untersuchung der Trichinenproben findet montags und donnerstags statt.
Weitere Infos, finden Sie unter Dienstleistung Afrikanische Schweinepest.
Die Europäische Union führt ein Datenbanksystem über das der Tiertransport innerhalb der EU abgewickelt wird. Wenn Sie Tiere ins Ausland verbringen (dauerhaft oder temporär), müssen Sie ein amtstierärztliches Gesundheitsattest mitführen.
Bitte melden Sie ihren Tiertransport mindestens 48 Stunden vor der Verladung bei uns an, damit eine rechtzeitige Eintragung in TRACES gewährleistet werden und einer unserer Tierärzte sich das Tier/die Tiere begutachten kann.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Zulassung des Transportunternehmens (bei gewerblichen Transport)
- Befähigungsnachweis des Fahrers/der Fahrer
- Zulassung des Fahrzeugs zum Transport von Tieren
- Anmeldung des Transports
Formular: Pferdetransport
Blauzungenkrankheit
Am 25.10.2023 wurde amtlich der Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Niedersachsen festgestellt. Das Bundesland Niedersachsen gilt somit nicht mehr als seuchenfrei.
Weitere Infos, finden Sie unter folgenden Links:
Blauzungenkrankheit | Tierseucheninfo (niedersachsen.de)
Die Aufgabe des staatlichen Verbraucherschutzes ist die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, die Gewinnung und die Behandlung von Lebensmitteln auf allen Stufen der Verarbeitung und Vermarktung und des Verkehrs mit Bedarfsgegenständen, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen umfassenden Schutz vor Gesundheitsgefährdung und -schädigung sowie vor Irreführung und Täuschung zu gewährleisten.
Sollten Sie als Verbraucherin oder Verbraucher dennoch einmal verdorbene oder ekelerregende Lebensmittel festgestellt oder eingekauft haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen und uns Ihre Verbraucherbeschwerde mitteilen.
Karte
Dienstleistung
- Tierseucheninfo Niedersachsen
- Vogelgrippe
- Europäische (Klassische) und Afrikanische Schweinepest
- Blauzungenkrankheit
- Tierische Nebenprodukte: Sammlung, Transport und Rückverfolgbarkeit - Registrierung
- Tierische Nebenprodukte: Gewerblicher Umgang (Tierkörperbeseitigung) - Zulassung
- Tierkörper und tierische Nebenprodukte: Beseitigung
- Tiergehege Anzeige
- Tiertransporte
- Tiere: Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel - Erlaubnis
- Tierveranstaltung-Genehmigung
- Tierschutz: Versuchstiere - Einfuhrgenehmigung
- Tierschutz: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung oder Gewinnung von Stoffen etc. - Anzeige
- Tierschutz: Eingriffe und Behandlungen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung - Anzeige
- Erlaubnis zur Haltung von gefährlichen Hunden: Erteilung
- Lebensmittel (Marktüberwachung)
- Lebensmittel: Einfuhruntersuchung
- Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
- Lebensmittelüberwachung
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Anzeige
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Ummeldung
Gebäude, Institutionen, sonstige Einrichtungen
- Landkreis Diepholz - FTZ Barrien (Feuerwehrtechnische Zentrale), Bremer Str. 39, 28857 Syke