Um- und Ausbau der Bundesstraße 51 (B 51) auf den Querschnitt 2 + 1 im Streckenabschnitt FS 7 Bassum - Fahrenhorst, Stadt Bassum
Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Nienburg, Bismarckstraße 39, 31582 Nienburg/Weser, plant den Um- und Ausbau der B 51 im Streckenabschnitt FS 7 Bassum - Fahrenhorst von Station 1995 im Abschnitt 580 bis Station 2623 im Abschnitt 620 auf den dreistreifigen Querschnitt 2 + 1 und hat hierzu dies Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß §§ 17 ff des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) beim Landkreis Diepholz, Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz, beantragt.
Die vorliegende Planung umfasst den Um- und Ausbau mit jeweils zwei wechselnden Überholstreifen je Fahrtrichtung. Ferner ergeben sich Auswirkungen auf die Landesstraße 340 (L 340) sowie das nachgeordnete Straßen- und Wegenetz. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Bassum, Nordwohlde und Stühren beansprucht. Externe Kompensationsmaßnahmen finden in der Gemarkung Kleinenborstel (Gemeinde Martfeld, Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen) statt.
Für das Vorhaben ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) durchzuführen.
Der Plan lag in der Zeit vom 22.04.2021 bis 21.05.2021 bei der Stadt Bassum zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Nach den Erkenntnissen der bisherigen Anhörung sowie aufgrund neuer umweltfachlicher Betrachtungen wurden die Planunterlagen überarbeitet und ergänzt. Es wurden nunmehr zum einen geänderte Unterlagen zu den landschaftspflegerischen Maßnahmen sowie ein überarbeiteter landschaftspflegerischer Begleitplan und Artenschutzbeitrag und zum anderen ein Fachbeitrag zu den wasserrechtlichen Anforderungen der Planung vorgelegt.