Um- und Ausbau der B 214 auf den Querschnitt 2 + 1 zwischen Berkel und Borstel, Samtgemeinde Siedenburg
Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV),Geschäftsbereich Nienburg, Bismarckstraße 39, 31582 Nienburg/Weser, hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Um- und Ausbau der Bundesstraße 214 (B 214) mit einem dreistreifigen „2 + 1“ Querschnitt zwischen Berkel und Borstel. Es ist wechselseitig jeweils ein Überholstreifen je Fahrtrichtung geplant. Der Streckenabschnitt ist anbaufrei geplant. Es ergeben sich Auswirkungen auf das nachgelagerte Straßen- und Wegenetz. Die Einmündung der Kreisstraße 58 (K 58) wird mit der Zuwegung Schamwege zu einem Knotenpunkt. Zudem wird ein Brückenbauwerk zur Überführung über die B 214 geplant.
Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Planfeststellungsbehörde hat das Entfallen der UVP-Vorprüfung und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ohne Vorprüfung als zweckmäßig erachtet.