Torfabbau im Borsteler Moor
Die Fa. Meiners GmbH & Co. KG plant innerhalb des Naturschutzgebietes Borsteler Moor in der Gemeinde Borstel (Samtgemeinde Siedenburg) auf einer Fläche von ca. 154 ha Torfabbau zu betreiben.
Aufgrund der Größe und der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft innerhalb des Naturschutzgebietes Borsteler Moor hat das Vorhaben eine so große Bedeutung für den betroffenen Raum, dass vor Einleitung eines Genehmigungsverfahrens ein sogenanntes Raumordnungsverfahren (ROV) erforderlich war.
Der von der Fa. Meiners geplante Torfabbau liegt lt. Regionalem Raumordnungsprogramm des Landkreises Diepholz (RROP) in einem Vorranggebiet für Natur und Landschaft. Damit trägt die Raumordnung dem ausgewiesenen Naturschutzgebiet „Borsteler Moor" Rechnung. Gleichzeitig überschneidet sich der Bereich mit einem festgelegten Vorsorgegebiet für Rohstoffgewinnung Torf. Damit trägt die Raumordnung dem Grundsatz Rechnung, Rohstoffvorkommen nachhaltig zu sichern. Dieser augenscheinliche Konflikt zwischen den Belangen des Naturschutzes und den Belangen der Rohstoffsicherung war im Zuge des Raumordnungsverfahrens zu bewerten und unter Berücksichtigung sämtlicher Belange abzuwägen.
In diesem Verfahren war zunächst die zentrale Fragestellung zu klären und zu bewerten, ob die Ziele der Raumordnung (in diesem Fall Vorrang für Natur und Landschaft aufgrund des ausgewiesenen Naturschutzgebietes) nach Abschluss des Torfabbaus wieder erreicht werden können. Aber auch die Belange Landnutzung, Boden und Grundwasser sind hier von Bedeutung.
Ein Raumordnungsverfahren ermöglicht die Abwägung der komplexen fachübergreifenden Planungszusammenhänge (Wohn- Freizeit- und Landnutzung, Freiraum, Boden, Wasser, Natur- und Klimaschutz) in einem Planverfahren und in einem frühen Planungsstadium. Im Zuge des Raumordnungsverfahrens war es möglich, alle betroffenen Belange zu einem frühen Zeitpunkt in die Abwägung einzubeziehen. Dazu gehörten selbstverständlich auch die Belange der allgemeinen Öffentlichkeit, der Landbesitzer und die der Anwohner in dem Bereich.
Der Landkreis Diepholz war als Untere Landesplanungsbehörde für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens zuständig.
Mit der Veröffentlichung der sog. „Landesplanerischen Feststellung" hat der Landkreis das Raumordnungsverfahren am 28.08.2013 abgeschlossen.
Die Dokumentation des Raumordnungsverfahrens sowie das in der landesplanerischen Feststellung festgelegte Ergebnis steht an dieser Stelle zum Download bereit.