Straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren
Straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren sind besondere förmliche Genehmigungsverfahren, in denen über die Zulässigkeit geplanter Straßenbauvorhaben (Bau neuer bzw. Änderung bestehender Straßen) unter Abwägung der im Einzelfall betroffenen privaten und öffentliche Belange sowie unter Berücksichtigung der Umweltauswirkungen entschieden wird. Für den einzelnen Bürger ist das Planfeststellungsverfahren insbesondere dann bedeutsam, wenn sein Grundeigentum für das Vorhaben beansprucht werden muss oder das Vorhaben sonstige Betroffenheiten wie etwa Lärm- oder Zufahrtsprobleme auslöst.