Soziale Leistungen
Soziale Leistungen werden in verschiedenen Bereichen gewährt. Die wichtigsten Leistungen sind dabei die Leistungen nach dem sogenannten Sozialgesetzbuch (SGB XII). Die Sozialhilfe des Sozialgesetzbuches umfasst 7 Bereiche / Lebenslagen. Dies sind:
- Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40),
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46),
- Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52),
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 bis 60),
- Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66),
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69),
- Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74)
Daneben können auch nach anderen gesetzlichen Bestimmungen Sozialleistungen gewährt werden.
TIPP: werfen Sie auch einen Blick auf unsere Internetseite "Lebenslagen". Dort finden Sie noch weitere Informationen.
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Dienstleistung
- Ausbildungsförderung Bewilligung für Studierende
- Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
- Heimentgelte (Investitionskosten)
- Hilfe in anderen Lebenslagen
- Hilfe in besonderen Lebenslagen (Sozialhilfe)
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfen zur Gesundheit (Sozialhilfe)
- Landesblindengeld
- Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der Pflegeversicherung (SGB XI) ggf. aus Mitteln der Sozialhilfe
- Kriegsopferfürsorge
- Rente / Rentenversicherung
- Schwerbehindertenangelegenheiten
- Spezialbeförderungsdienst für nicht umsetzbare Rollstuhlfahrer
- Sozialhilfe
- Vertriebene und Spätaussiedler - Angelegenheiten