Schwangerschaft
Das Gesundheitsamt bietet Hilfen für Schwangere an. Wenn Sie kein oder über ein geringes Einkommen verfügen und deshalb finanzielle Hilfe benötigen, kann eine Unterstützung aus Geldern der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" beantragt werden. Diese Hilfen werden in Niedersachsen zentral durch die Stiftung Familie in Not vergeben. Diese Hilfen sind z.B. für den Kauf von Umstandskleidung, einer Babyausstattung, zur Einrichtung eines Kinderzimmers oder für einen Wohnungswechsel bestimmt. Bitte wenden Sie sich ab der 13. SSW an eine der Schwangerschaftsberatungsstellen oder an das Gesundheitsamt.
Jede Frau hat in der Schwangerschaft, bei der Geburt, im Wochenbett und darüber hinaus bei Still- und Ernährungsstörungen Anspruch auf Hebammenhilfe, welche über die Krankenkasse finanziert werden kann. Eine Hebammenliste finden Sie hier.
Ebenso gehört die Schwangerschaftskonfliktberatung zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes. Das Gesundheitsamt des Landkreises Diepholz ist eine offizielle Schwangerenberatungsstelle. Gerne können Sie sich an mich wenden.