Schutzgebiete
Die im Kreisgebiet vorhandene strukturreiche und vielfältige Landschaft der Norddeutschen Tiefebene enthält eine Vielzahl schutzwürdiger Bereiche und Objekte. Ziel unserer Schutzbestrebungen ist diese zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. Dazu gehört auch, dass die unterschiedlichen Lebensräume miteinander vernetzt werden (z.B. durch Gewässer, Gehölze, Wälder usw.). Die untere Naturschutzbehörde wirkt bei der Unterschutzstellung ökologisch besonders wertvoller Gebiete mit bzw. führt diese selbst durch und übernimmt die Überwachung und Betreuung derselben.
Über folgende im Landkreis Diepholz vorhandene Schutzgebiete und -objekte möchten wir Sie im Folgenden informieren.
- Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG)
. - Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung
(Feuchtgebiet Dümmer, Feuchtgebiet Diepholzer Moorniederung)
. - geschützte Landschaftsbestandteile (GLB)
. - Landschaftsschutzgebiete (LSG)
. - Natura-2000-Gebiete (FFH-Gebiete & EU Vogelschutzgebiete)
. - Naturdenkmale (ND)
. - Naturparke (NP) (Naturpark Dümmer, Naturpark Wildeshauser Geest)
. - Naturschutzgebiete (NSG)
. - Wallhecken
Die Verordnungen können unter Links eingesehen werden. Außerdem finden Sie dort einen Link zum Geodatenportal GeoWeb Landkreis Diepholz. Das GeoWeb ist eine digitale Karte, in der Sie sich die Schutzgebiete anzeigen lassen können.
Unter Bürgerservice werden die unterschiedlichen Schutzgebietskategorien erklärt und zusätzlich werden noch die Ansprechpartner für diese Kategorien aufgeführt.