Sandabbau in der Gemarkung Stühren, Stadt Bassum
Die Fa. M+S Transportgesellschaft mbH & Co. KG aus Stuhr plant in der Stadt Bassum, Gemarkung Stühren einen Sandabbau.
Die Größe des Antragsgebietes beträgt brutto ca. 35 ha. Davon ist auf einer Fläche von ca. 29 ha der Bodenabbau geplant. Der Vorhabenträger rechnet mit einer Abbaudauer von insgesamt ca. 25 Jahren. Der Abbau der Sande soll zunächst im Trockenabbauverfahren erfolgen. Der Trockenabbau erfolgt mit Radladern. In einer folgenden Abbauphase ist ein Nassabbau der Sande geplant. Der Nassabbau wird mit einem Saugbagger durchgeführt. Im Bereich des geplanten Bodenabbaus können bis zu 5,2 Mio. m3 Sand abgebaut werden.
Der Abtransport der Sande soll nach Angaben des Vorhabenträgers in beiden Abbauphasen mit LKW erfolgen. Der Antragsteller rechnet mit 60 bis 75 LKW Fahrten pro Arbeitstag, das entspricht 120 bis 150 Fahrten von und zur Abbaustätte in der Zeit zwischen max. 6:00 und 20:00 Uhr. In den Wintermonaten ist mit einer verminderten Abbauaktivität zu rechnen.
Aufgrund der Größe und der damit einhergehenden Raumbedeutsamkeit des Vorhabens hat der Landkreis Diepholz vor Einleitung eines umfangreichen Genehmigungsverfahrens ein sogenanntes Raumordnungsverfahren (ROV) durchgeführt.
Ein Raumordnungsverfahren ermöglicht die Abwägung der komplexen fachübergreifenden Planungszusammenhänge (Wohn- Freizeit- und Landnutzung, Freiraum, Boden, Wasser und Naturschutz) in einem Planverfahren und in einem frühen Planungsstadium. Im Zuge des Raumordnungsverfahrens ist es möglich, alle betroffenen Belange zu einem frühen Zeitpunkt in die Abwägung einzubeziehen. Dazu gehören selbstverständlich auch die Belange der allgemeinen Öffentlichkeit und die der Anwohner in dem Bereich.
Der von der Fa. M+S geplante Sandabbau liegt teilweise in einem Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung. Im südlichen Teil des geplanten Abbaugebietes ist dies allerdings nicht der Fall. Zudem ist vom Abbau auch ein Vorranggebiet für „Ruhige Erholung in Natur und Landschaft" sowie ein Landschaftsschutzgebiet betroffen. Weiterhin sind von der Planung Siedlungsbereiche für Wohnen sowie eine Wochenendhaussiedlung betroffen. Ein besonderes Augenmerk lag zudem auf diversen potenziellen archäologischen Fundstellen in dem Untersuchungsraum. Aber auch die Belange Natur und Landschaft, Landnutzung sowie Boden und Grundwasser wurden im Rahmen des Raumordnungsverfahrens behandelt.
Der Landkreis Diepholz war als Untere Landesplanungsbehörde für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens zuständig.
Mit der Veröffentlichung der sog. „Landesplanerischen Feststellung" hat der Landkreis das Raumordnungsverfahren am 22.05.2013 abgeschlossen
Die Dokumentation des Raumordnungsverfahrens sowie das in der landesplanerischen Feststellung festglegte Ergebnis steht an dieser Stelle zum Download bereit.