Radwegerneuerung im Zuge der Bundesstraße 6 (B 6) zwischen Asendorf und Windhorst, Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen, Landkreis Diepholz
Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Nienburg, Bismarckstraße 39, 31582 Nienburg/Weser, hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beim Landkreis Diepholz, Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz, beantragt.
Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Die vorliegende Planung umfasst den ersatzweisen Neubau eines Radweges entlang der B 6 von Station 497 im Abschnitt 230 bis Station 3705 im Abschnitt 240 zwischen Asendorf und Windhorst in der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen im Landkreis Diepholz. Der vorhandene Radweg soll dabei durch einen Neubau mit einer Regelbreite von 2,50 m ersetzt werden. Der neue Radweg soll zudem zukünftig durch einen 1,75 m breiten Trennstreifen von der Fahrbahn abgesetzt geführt werden. Am Knotenpunkt der B 6 mit der L 352 ist eine Umgestaltung eingeplant. Die dort vorhandene Dreiecksinsel sowie der Ausfahrkeil sollen dabei zurück gebaut werden. Ferner sollen die im Abschnitt vorhandenen Bushaltestellen ausgebaut werden. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Asendorf, Brebber, Graue und Weseloh beansprucht.