Prostituiertenschutzgesetz / Gesundheitsberatung
Seit dem 01.07.2017 müssen sich Menschen, die in der Prostitution arbeiten beim Ordnungsamt ( FD 32 Sicherheit und Ordnung) anmelden. Dafür brauchen sie einen Nachweis über eine gesundheitliche Beratung. Diese muss während der Tätigkeit vorzeigbar sein.
Die Bescheinigung erhalten Sie kostenlos nach einem vertraulichen Beratungsgespräch im Gesundheitsamt. In dem Gespräch werden Themen zur sexuellen Gesundheit (Krankheitsverhütung), zur Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung sowie zum Umgang mit Alkohol und Drogen besprochen. Auch andere Themen können angesprochen werden. Die Beratung findet in einem vertraulichen Rahmen statt. Den Nachweis über die Beratung erhalten Sie unabhängig von den Inhalten des Gesprächs. Eine körperliche Untersuchung erfolgt nicht.
Am Beratungsgespräch nehmen nur eine Beraterin und Sie teil. Außerdem kann das Gesundheitsamt jemanden zur Sprachmittlung einladen. Weitere Personen dürfen Sie im Wartebereich begleiten. Diese nehmen aber nicht am Gespräch teil.
Weitere Informationen hierzu können im Downloadbereich heruntergeladen werden.
Benötigte Unterlagen:
Ausweisdokument, z.B. Personalausweis, Führerschein, Pass oder Aufenthaltsgenehmigung
Gebühren:
kostenlos
Bearbeitungsdauer:
Bitte planen Sie etwa 60 - 90 Minuten für die Gesundheitsberatung ein
Rechtliche Grundlagen:
§ 10 Prostituiertenschutzgesetz
Hinweise:
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Angabe der Beratungssprache ist unbedingt erforderlich. Die Beratung kann nicht telefonisch erfolgen.
Sie können sich telefonisch oder persönlich einen Termin zur Gesundheitsberatung zuweisen lassen. In der Regel erhalten Sie direkt nach Ihrer Anfrage einen zeitnahen verbindlichen Termin für die Gesundheitsberatung.
Sollten Sie eine Sprachmittlung benötigen, kann dies in Ausnahmefällen zur Wartezeiten führen.
Für Personen unter 21 Jahren ist die Beratung alle 6 Monate wahrzunehmen.
Für Personen über 21 Jahren ist die Beratung jährlich wahrzunehmen.
Zwischen der Gesundheitlichen Beratung und der Anmeldung im FD 32 - Sicherheit und Ordnung dürfen nicht mehr als 3 Monate liegen.