Prostituiertenschutzgesetz
Allgemeine Informationen
Das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) ist am 1.7.2017 in Kraft getreten.
Ab dem 1.7.2017 müssen sich Personen, die in Deutschland der Prostitution nachgehen wollen oder ein Prostitutionsgewerbe selbständig betreiben, anmelden. Zuständig ist die Kommune, in der die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird. Die Anmeldepflicht besteht für Selbstständige und Angestellte.
Falls die Tätigkeit, egal ob selbständig oder im Angestelltenverhältnis, bereits jetzt ausgeübt wird, muss die Anmeldung bis zum 31.12.2017 erfolgen.
Anmeldeverfahren bei Tätigkeiten im Prostitutionsgewerbe
Die Anmeldung der in der Prostitution tätigen Personen ist verbunden mit einer Pflicht zur gesundheitlichen Beratung, die vom Gesundheitsamt des Landkreises Diepholz durchgeführt wird.
Die gesundheitliche Beratung ist zuerst durchzuführen. Bei der gesundheitlichen Beratung ist ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument) vorzulegen. Nach der gesundheitlichen Beratung erfolgt die Anmeldung beim Fachdienst Sicherheit und Ordnung. Zum Anmeldegespräch sind folgende Unterlagen mitzubringen:
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- Nachweis einer gesundheitlichen Beratung innerhalb der letzten drei Monate
- zwei Lichtbilder (45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit)
- Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder ein Ausweisersatz
- Ausländische Staatsangehörige, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind, haben bei der Anmeldung nachzuweisen, dass sie berechtigt sind, eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben.
- Bei einer Verlängerung der Anmeldung:
Prostituierte ab 21 Jahren haben Nachweise über die mindestens einmal jährlich durchgeführte gesundheitliche Beratung vorzulegen.
Prostituierte unter 21 Jahren haben Nachweise über mindestens alle sechs Monate erfolgte gesundheitliche Beratungen vorzulegen.
Zusätzlich zu der Anmeldebescheinigung können Sie sich eine Aliasbescheinigung zur anonymen Ausübung der Tätigkeit ausstellen lassen. Diese Bescheinigung enthält die gleichen Angaben wie die "normale" Anmeldebescheinigung, jedoch ist sie nicht personalisiert, sondern enthält einen "Künstlernamen".
Bei der Anmeldung wird weiterhin ein Informations- und Beratungsgespräch geführt. In diesem Gespräch erhalten Sie Informationen über die geltenden Sozialversicherungs- und Steuerpflichten und Hilfe in Notlagen.
Dolmetscherdienste
Falls Sie nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, werden für das Informations- und Beratungsgespräch zertifizierte Dolmetscher zur Verfügung gestellt. Die Kosten werden vom Landkreis Diepholz übernommen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Falls Sie die Tätigkeit bereits jetzt ausüben bzw. bereits jetzt ein Prostitutionsgewerbe betreiben, muss eine Anmeldung, zumindest aber eine Anzeige der ausgeübten Tätigkeiten, bis zum 31.12.2017 erfolgen.
Wenn Sie beabsichtigen, die Tätigkeiten erst zukünftig aufzunehmen, muss die Anmeldung vor der Tätigkeitsaufnahme erfolgen. Die Tätigkeit darf erst ausgeübt werden, wenn die Anmeldebescheinigung erteilt wurden.
Welche Gebühren fallen an?
Für das Anmeldegespräch und die Erteilung der Anmeldebescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 € erhoben.
Rechtsgrundlagen
- §§ 3, 7, 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Hinweise
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter Angabe der Beratungssprache ist unbedingt erforderlich. Die Beratung kann nicht telefonisch erfolgen.
Sie können sich telefonisch oder persönlich einen Termin zum Anmeldegespräch zuweisen lassen. In der Regel erhalten Sie direkt nach Ihrer Anfrage einen Termin für das Anmeldegespräch. Sollten Sie eine Sprachmittlung benötigen, können eventuell Wartezeiten entstehen.
Zwischen der Gesundheitlichen Beratung und dem Anmeldegespräch dürfen nicht mehr als 3 Monate liegen.
Ansprechpartner
für die gesundheitliche Beratung:
für das Anmeldegespräch sowie die Erlaubniserteilung zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes:
- Frau Inka Büntemeyer
- Frau Kristin Beuke
Dokumente
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Merkblatt Steuerpflicht § 7![]() |
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Merkblatt Anmeldepflicht![]() |
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Merkblatt Beratungs- und Anlaufstellen § 7![]() |
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Merkblatt KV![]() |
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Merkblatt Soziale Absicherung § 7![]() |
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Flyer Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz![]() |
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Anmeldung Prostituierte![]() |