Personenstandswesen
Zu den Aufgaben des Personenstandswesens gehören Einbürgerungen, Staatsangehörigkeitsausweise und öffentlich-rechtliche Namensänderungen.
Der Weg zum deutschen Pass führt über die Einbürgerung. Der Landkreis Diepholz ist für die hier wohnenden ausländischen Mitbürger und Mitbürgerinnen die zuständige Einbürgerungsbehörde. Ihre Aufgabe ist es, allen Einbürgerungsinteressentinnen und –interessenten den Schritt vom ausländischen Mitbürger zum gleichberechtigten Bürger unseres Landkreises zu erleichtern.
Ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, ist Ihre ganz persönliche Entscheidung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möchten mit diesen Hinweisen darüber informieren, welche genauen rechtlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung gelten und was Sie im Einbürgerungsverfahren zu beachten haben.
Es spricht Vieles für die deutsche Staatsangehörigkeit; zum Beispiel:
- Sie haben Visafreiheit in vielen Ländern
- Sie genießen den Schutz der deutschen Auslandsvertretungen im Ausland
- Sie haben die freie Berufswahl und können damit z. B. Polizist/in oder Lehrer/in werden
- Es steht Ihnen frei, ein Gewerbe zu eröffnen
- Sie können auf allen Ebenen wählen und selbst gewählt werden
- Sie können Ihren Aufenthalt, Wohnsitz oder Arbeitsplatz frei wählen
Daneben sind mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit aber auch Pflichten verbunden, wie z.B. die Verpflichtung zu Ehrenämtern, als Wahlhelfer, Schöffe,...
Wenn jetzt Ihr Interesse an einer Einbürgerung geweckt wurde, dann vereinbaren Sie am besten einen Termin mit der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin oder dem zuständigen Sachbearbeiter.
Organisationseinheiten
Personenstandswesen | |
Niedersachsenstr. 2 49356 Diepholz Telefon: 05441 976-0 E-Mail: einbuergerung@diepholz.de |
Dokumente
![]() |
Einbürgerungsverfahren![]() |