ORGA 51 - Jugend
Im Fachdienst Jugend werden folgende Aufgaben wahrgenommen:
- Adoptionen
- Beistandschaften
- Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen
- Beurkundungen
- Erziehungsgeld
- Sozialpädagogische Beratung/Erziehungshilfen
- Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung
- Jugendarbeit
- Hilfen und Angebote für straffällig gewordene junge Menschen
- Jugendhilfeplanung
- Kindertagesbetreuung
- Kindertageseinrichtungen
- Kinder- und Jugendschutz
- Jugendgerichtshilfe
- Pflegekinder
- Legasthenie/Dyskalkulie-Therapiekosten
- Unterhalt
- Unterhaltsvorschuss
- Vormundschaften
Grundlage für die Leistungen des Fachdienstes Jugend ist u. a. das Achte Sozialgesetz- buch (SGB VIII) besser bekannt als Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) und das Niedersächsische Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG).
Die Erfüllung dieser Aufgaben erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Fachdienstes Jugend. Der Jugendhilfeausschuss tagt mindestens viermal im Jahr.