ORGA 50 - Soziales
Unsere wichtigste Aufgabe ist die Leistung von Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).
Die Städte und Gemeinden im Landkreis gewähren in unserem Namen die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Beide Hilfearten dienen zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie Ernährung und Unterkunft.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Teams begleiten diese Aufgabe als Fachaufsicht.
Daneben werden weitere Soziale Leistungen, wie Hilfe zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen angeboten.