Neubau eines Radweges im Zuge der K 30 von der Kreisgrenze bis zur B 69, Stadt Diepholz
Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Nienburg, Bismarckstraße 39, 31582 Nienburg/Weser, hat im Auftrag des Landkreises Diepholz, Fachdienst Umwelt und Straße, Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz, für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß §§ 38 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) beantragt.
Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG).
Die vorliegende Planung umfasst den Neubau eines Radweges im Zuge der K 30 zwischen der Kreisgrenze zum Landkreis Vechta und der B 69. Die Baustrecke hat eine Länge von ca. 1.950 Metern. Für den Radweg ist eine Regelbreite 2,50 Metern vorgesehen. Er wird auf der Südseite durch einen 1,75 Meter breiten Trennstreifen von der Fahrbahn der K 30 abgesetzt geführt. An der B 69 wird der Radweg mittels einer Querungshilfe an den dort an der Ostseite der Bundesstraße vorhandenen Radweg angeschlossen. Im Westen plant der Landkreis Vechta die Fortführung des Radweges entlang der dortigen K 265.
Für das Bauvorhaben werden Grundstücke in der Gemarkung Aschen beansprucht.