Maklergewerbe
Für die Ausübung eines Maklergewerbes (Makler, Bauträger, Baubetreuer) ist eine Erlaubnis nach § 34 c GewO erforderlich. Ab dem 01. April 2017 sind die Industrie- und Handelskammern in Niedersachsen für die Erteilung der Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO) zuständig.
Wenn Sie eine Gewerbeerlaubnis benötigen, erhalten Sie zukünftig die entsprechenden Informationen und Antragsunterlagen bei der Industrie- und Handelskammer Hannover.
Ansprechpartner:
Thomas Kreye |
Tel.: 0511 3107-378 |
kreye@hannover.ihk.de |
Reinhard Wulff |
Tel.: 0511 3107-244 |
wulff@hannover.ihk.de |
Natalie grieger |
Tel.: 0511 3107-341 |
grieger@Hannover.ihk.de |
Zu diesem Thema können Sie auch folgenden Internetauftritt nutzen:
http:/www.hannover.ihk.de/gewerberecht