Landwirtschaft - Qualifizierter Flächennachweis (QFN)
Im Rahmen von landwirtschaftlichen Bauvorhaben ist der qualifizierte Flächennachweis (QFN) zu prüfen, um festzustellen, ob die im Betrieb anfallenden Wirtschaftsdünger ordnungsgemäß verwertet werden können.
Zur dauerhaften Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwertung und ausreichenden Lagerung der anfallenden organischen Nährstoffträger, gemäß des Rund-Erlasses vom 24.04.2015 zur Verbesserung der düngerechtlichen Überwachung durch Zusammenarbeit zwischen Genehmigungsbehörden und Düngebehörde, sind folgende Unterlagen für Tierhaltungs- und Biogasanlagen dem Landkreis Diepholz vorzulegen (s.a. Dokumente unten):
Gemäß Erlass wurden folgende Vordrucke eingeführt:
- Erhebungsbogen zum Qualifizierten Flächennachweis mit Anhang zum Erhebungsbogen für Flächen mit Auflagen (gem. Nds. MBl. Nr. 17/2015)
- Erklärung zur mineralischen Unterfußdüngung (gem. Nds. MBl. Nr. 17/2015)
- Erklärung zum RAM- Futter Einsatz (gem. Nds. MBl. Nr. 17/2015)
- Einwilligung gemäß § 4 Abs. 2 NDSG zur Verarbeitung und Abgleich der Agrar- und Bau- Antragsdaten (gem. Nds. MBl. Nr. 17/2015)
Die zu ergänzenden Unterlagen mit den Detailinformationen über die Anforderungen mit Vordrucken und die aktuelle Checkliste erhalten Sie im Internet der Landwirtschaftskammer unter
www.lwk-niedersachsen.de (Webcode 01028738)
Es sind alle erforderlichen Unterlagen, gemäß Checkliste, für die Bewertung durch die Düngebehörde, dem Landkreis Diepholz im Bauantragsverfahren vorzulegen.
Weil die fachliche Bewertung ausschließlich durch die Düngebehörde erfolgt, ist es ratsam sich direkt an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Nienburg, an Herrn Rohde unter 04271/945-213, zu wenden.