Landschaftsschutz
Die Landschaft wird nicht alleine über die Schutzgebiete geschützt. Ein umfassender Schutz kann nur durch Maßnahmen auch außerhalb der Schutzgebiete funktionieren.
- Die Eingriffsregelung ist das wichtigste Instrument außerhalb der Schutzgebiete. Es dient dazu Einflüsse auf die Natur zu vermindern oder zu minimieren. Klicken Sie hier, wenn Sie Eingriffe in die Natur vornehmen wollen (bspw. durch Bebauung)
- Bei der Kompensation von Eingriffen kann auch auf den Flächenpool und das Ökokonto zurückgegriffen werden. Mehr erfahren Sie hier.
- Die besonders schützenswerten Landschaftselemente werden im Landschaftsrahmenplan zusammengefasst und bewertet. Hieraus werden Maßnahmen abgeleitet.
- Das Landschaftsprogramm stellt die im Interesse des gesamten Landes Niedersachsen erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gutachtlich dar.
- Die Landschaftspflege ist die Umsetzung dieser Maßnahmen. Sie erfolgt auf beispielsweise auf kreiseigenen Flächen und auf Kompensationsflächen. Beispielsweise durch die Stiftung Naturschutz oder über Vertragsnaturschutz mit den Landnutzern.
- Das Waldrecht beschäftigt sich noch einmal gesondert mit den Waldflächen.
Links
- Flächenpool, Ökokonto (SFÖ) und Kompensationsflächen
- Eingriffe in Natur und Landschaft (Bei Bauvorhaben / Leitungsbau etc.)
- Landschaftsrahmenplan Landkreis Diepholz 2003
- Kreiseigene Naturschutzgrundstücke | Vertragsnaturschutz
- Stiftung Naturschutz (www.stiftung-naturschutz-diepholz.de/)
- Karte Natur und Landschaft