Landschaftsrahmenplan (LRP)
Der Landschaftsrahmenplan (LRP) ist ein Fachgutachten des behördlichen Naturschutzes. Er stellt rahmenhaft den Zustand von Natur und Landschaft dar, bewertet diesen und schlägt Maßnahmen zu dessen Erhaltung und Entwicklung vor. Die Zielvorstellungen des Landschaftsrahmenplans bieten ein Leitbild, an dem sich künftige Planungen orientieren sollen.
Die Ausarbeitung des LRP erfolgt gemäß Richtlinie des MU (Rd.Erl. vom 01.06.2001) und orientiert sich an den Hinweisen des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) als Fachbehörde für Naturschutz in Niedersachsen.