Grundwasserabsenkung
Die Entnahme von Grundwasser zum Zwecke der Baugrubenhaltung ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Ausgenommen von der Erlaubnispflicht sind Grundwasserentnahmen in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck.
Die Art und Weise der Einleitung ist vor Beginn der Maßnahme abzustimmen
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bei Einleitung in die Kanalisation mit der zuständigen Gemeinde (in den Gemeinden Stuhr und Weyhe mit dem Abwasser-Verband, in den Städten Bassum und Twistringen mit dem OOWV) oder
- bei Einleitung in ein Gewässer („Graben“) mit dem zuständigen Unterhaltungspflichtigen des Gewässers.
Maßgebende Größen für die Berechnung der Fördermengen sind u. a. die Durchlässigkeit (kf-Wert) des Bodens, der Grundwasserstand als auch die Baugrubentiefe und -größe. Für die Abschätzung der wirksamen Reichweite (Rw) der Absenkung ist der niedrigste zu erwartende Grundwasserstand von wesentlichem Belang.
Die Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz für die Grundwasserabsenkung kann nur erteilt werden, wenn keine Versagungsgründe nach § 12 WHG vorliegen. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn schädliche auch durch Nebenbestimmungen nicht vermeidbare oder nicht ausgleichbare Gewässerveränderungen zu erwarten sind oder andere Anforderungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht erfüllt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Untere Wasserbehörde des Landkreises Diepholz
Welche Gebühren fallen an?
Die Mindestgebühr beträgt 250,00 Euro.
Rechtsgrundlage
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Anträge/Formulare/Dokumente
Antrag Erlaubnis Grundwasserabsenkung
Antrag Erlaubnis Grundwasserabsenkung - Anlage Hydrologische Berechnung
„Hinweise zur Vermeidung von Vegetationsschäden“
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Zuständigkeit
Frau Hartrampf ist zuständig für Vorhaben in Bruchhausen-Vilsen, Stuhr, Syke, Weyhe (einschließlich der Mitgliedsgemeinden)
Frau Heider ist zuständig für Vorhaben in Bassum, Schwaförden, Siedenburg, Sulingen (einschließlich der Mitgliedsgemeinden)
Frau Kuhlmann ist zuständig für Vorhaben in Barnstorf, Kirchdorf, Twistringen (einschließlich der Mitgliedsgemeinden)
Frau Labbus ist zuständig für Vorhaben in Diepholz, Lemförde, Rehden, Wagenfeld (einschließlich der Mitgliedsgemeinden)