Gleichstellung
Gleichstellungsarbeit ist ein gesetzlicher Auftrag. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen dieses Auftrages sind:
- das Grundgesetz (GG)
- die Niedersächsische Verfassung (Verf ND)
- das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
- das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten leiten sich u.a. aus diesen gesetzlichen Grundlagen ab und lassen sich in einen verwaltungsinternen Bereich – für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landkreisverwaltung - gliedern, sowie in einen externen Bereich – für die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Diepholz.
Informieren – unterstützen – vernetzen, so lässt sich die Arbeitsweise einer Gleichstellungsbeauftragten beschreiben.
Gleichstellungsbeauftragte
Frau Christina Runge
Kreishaus Diepholz, Zimmer E205
Landkreis Diepholz
Niedersachsenstraße 2
49356 Diepholz
Tel.: 05441 976 1080
Fax: 05441 976 1774
christina.runge@diepholz.de