Geschichtlicher Hintergrund des Landkreises Diepholz
Aufgrund einer neuen Kreisordnung entstanden im Jahre 1884 die Landkreise Diepholz, Syke, Hoya und Sulingen. Die Verwaltungen erhielten die Bezeichnung Landratsamt. Sie blieben 48 Jahre bestehen. Im Jahre 1932 wurden im Zuge einer Gebietsreform die Kreise Hoya und Syke zum Landkreis Grafschaft Hoya mit Sitz in Syke gebildet. Die Landkreise Diepholz und Sulingen verschmolzen zum Landkreis Grafschaft Diepholz mit Sitz in Diepholz.
Nach der zwangsweisen Auflösung des preußischen Staates nach dem Zweiten Weltkrieg kamen die beiden Landkreise 1946 zum neugebildeten Bundesland Niedersachsen. Durch die Einführung des dualen angelsächsischen Systems ging der Titel „Landrat“ an den Vorsitzenden des Kreistages über, während der Erste Verwaltungsbeamte nunmehr Oberkreisdirektor hieß.
Im Jahre 1977 wurde aufgrund der niedersächsischen Gebietsreform der jetzige Landkreis Diepholz gebildet. Er besteht aus dem ehemaligen Landkreis Grafschaft Diepholz und wesentliche Teile des ehemaligen Landkreis Grafschaft Hoya. Hierbei fand auch ein Austausch mit Oldenburg statt, wobei Harpstedt abgetreten, Stuhr dagegen an Diepholz abgegeben wurde. Der Sitz der Kreisverwaltung ist Diepholz mit einer Außenstelle in Syke. Im Rahmen einer Neustrukturierung löste der Landkreis Diepholz im Jahre 2004 seine Außenstelle auf und ersetzte sie durch einen Bürgerservice. Der Bürgerservice in Syke und die in den Rathäusern der Städte Sulingen und Twistringen, der Samtgemeinden Bruchhausen-Vilsen, Kirchdorf und Barnstorf neu eingerichteten Bürgerbüros nehmen publikumsintensive Aufgaben des Landkreises Diepholz wahr.