Genehmigung für Mietwagen beantragen
Allgemeine Informationen / An wen muss ich mich wenden?
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei mir als zuständige Verkehrsbehörde stellen.
Verfahrensablauf
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen zu erhalten:
- Stellen Sie einen entsprechenden Antrag und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Erteilung beziehungsweise Wiedererteilung einer Mietwagengenehmigung.
Voraussetzungen
- Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich (Verkehrsleitung) geeignet.
- Sie verfügen in der Betriebssitzgemeinde über einen zulässigen Betriebssitz, der auch entsprechend baunutzungsrechtlich genehmigt ist.
- Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
- Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formeller Antrag (Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers; Wohn- und Betriebssitz; bei natürlichen Personen Geburtstag, Geburtsort; Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge)
- IHK-Nachweis zur fachlichen Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (Vordruck gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2/ § 2 Absatz 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr -PBZugV), nicht älter als 3 Monate
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 5 GewO (bei Unternehmen)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
Allgemeine Unterlagen:
- Fahrzeugliste, gegebenenfalls Mietfahrzeuge mit Mietvertrag beziehungsweise Leasingliste
- Gewerbeanmeldung
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach
- der Anzahl der Fahrzeuge und
- der Laufzeit der Genehmigung
Bearbeitungsdauer / Welche Fristen muss ich beachten?
Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb einer Frist von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.
Rechtsgrundlage
- 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- 2 Absatz 2 Nummer 1, 2, 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen (BOKraft)
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- 17 Satz 1 und 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
- 16 (4) Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZuStVO)
Rechtsbehelf
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls ein Widerspruch erfolglos ist.
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Online-Dienst vorhanden: Nein
Fachkundeprüfung Taxen- und Mietwagenverkehr, siehe zuständige IHK
Dokumente
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Antrag Anlage Fahrzeugliste![]() |