Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung
Am 25.02.1976 ist die Bundesrepublik, am 30.09.1978 die DDR, dem „Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Watt- und Wasservögel," (Ramsar-Konvention vom 02.02.1971) beigetreten. Die Unterzeichner dieser Konvention verpflichten sich zur Erhaltung und Förderung von Feuchtgebieten als Voraussetzung für arten- und individuenreiche Pflanzen- und Tiergesellschaften in diesen Lebensräumen.
Feuchtgebiete zählen weltweit zu den am meisten gefährdeten Lebensräumen und erfordern internationale Schutzanstrengungen. Die Ausweisung von Feuchtgebieten internationaler Bedeutung ist mit einer Selbstverpflichtung zum Schutz dieser Gebiete verbunden. Darüber hinaus müssen die Unterzeichner dafür sorgen, dass innerhalb ihres Hoheitsgebietes eine wohlausgewogene Nutzung der übrigen Feuchtgebiete so weit wie möglich gefördert wird, und sie bemühen sich durch Hege, die Bestände von Watt- und Wasservögeln in geeigneten Feuchtgebieten zu vergrößern. Feuchtgebiete im Sinne des Übereinkommens sind Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete oder Gewässer, die natürlich oder künstlich, dauernd oder zeitweilig, stehend oder fließend, Süß-, Brack- oder Salzwasser sind, einschließlich solcher Meeresgebiete, die eine Tiefe von sechs Metern bei Niedrigwasser nicht übersteigen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat 29 Flächen als Feuchtgebiete gemeldet, darunter zwei Bereiche im Landkreis Diepholz
- Dümmer und
- Diepholzer Moorniederung.
Diese beiden Gebiete werden im Folgenden dargestellt.
Feuchtgebiet Dümmer
Die Dümmerniederung ist ein Feuchtgebiet internationaler Bedeutung und hat eine Gesamtgröße von 3.600 ha. Ziel des Naturschutzes war und ist es, intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen einer Extensiv-Grünlandnutzung zuzuführen und den Wasserstand in bestimmten Gebieten (z.B. Ochsenmoor, Huntebruch) anzuheben. Dies hatte zwangsläufig eine starke Betroffenheit der ansässigen Landwirte zur Folge. Durch Einbindung des Amtes für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser, Geschäftsstelle Sulingen und Flächenankauf und –tausch wurden und werden diese Probleme gelöst. Insgesamt hat der Landkreis Diepholz 835 ha Fläche in diesem Feuchtgebiet erworben und an ortsansässige Landwirte zur Extensivnutzung zurückverpachtet.
Rund 300 Vogelarten , von denen etwa 100 alljährlich im Gebiet brüten, sind nachgewiesen. Die Dümmerniederung hat eine sehr große Bedeutung für die Vogelwelt, weil dort vielfältige naturnahe Lebensraumtypen vorkommen.
Die Hunte, die den Dümmer und die Niederung durchfließt, prägt diesen Landschaftsraum.
Der See wurde 1953 eingedeicht, mit der Folge, dass die vorher alljährlich auftretenden Überschwemmungen des gesamten Niederungsbereiches sehr selten wurden. Heute sind Überschwemmungen nur noch kleinräumig zu beobachten. Ziel des Naturschutzes ist es diese weiträumige, offene, naturnahe Landschaft als weitgehend ungestörten Lebensraum für die daran gebundenen Brut- und Rastvögel/Überwinterer zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Charakteristische Biotoptypen dieser Landschaft sind:
- Weiträumige bewirtschaftete Feuchtgrünlandflächen,
- Röhrichte, Weidengebüsch, Erlenbruchwald in den Übergangszonen zwischen Wasser und Land,
- Schwimmblattteppiche aus See- und Teichrose am Rand der seeseitigen Verlandungszonen.
Folgende Vogelarten sind regelmäßig zu beobachten:
- Brutvögel: Haubentaucher, Graugangs, Stockente, Tafelente, Löffelente, Rohrweihe, Wasserralle,Tüpfelralle, Blässhuhn, Trauerseeschwalbe, Lachmöwe, Kiebitz, Bekassine, Uferschnepfe, Brachvogel, Rotschenkel, Schafstelze, Braunkehlchen, Teichrohrsänger, Schilfrohrsänger, Rohrschwirl, Rohrammer, Bartmeise, Beutelmeise und Nachtigall.
- Rastvögel: Haubentaucher, Zwergtaucher, Kormoran, Graugangs, Blässgans, Saatgans, Stockente, Pfeifente, Schnatterente, Spießente, Löffelente, Krickente, Reiherente,Tafelente, Gänsesäger, Zwergsäger, Kranich, Trauerseeschwalbe, Kiebitz, Bekassine, Flussuferläufer, Kampfläufer, Mäusebussard, Kornweihe, Turmfalke, Fischadler und Star.
Im Sommer wird die Wasserfläche des Dümmers von vielen Erholungssuchenden mit Wasserfahrzeugen befahren. Um zu gewährleisten, dass das Brutgeschehen unserer gefiederten Freunde möglichst störungsfrei erfolgen kann, sind Teile der Wasserfläche als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Diese Bereiche liegen vorwiegend an der West- und Südseite sowie im Osten im Bereich der „Hohen Sieben“ zwischen Hüde und Lembruch und sind mit weiß-grünen Bojen gekennzeichnet.
Auch die Feuchtwiesen des südlich des Dümmers gelegenen Ochsenmoores sind inzwischen Naturschutzgebiet. Durch das Naturschutzgebiet Westliche Dümmerniederung sind seit 2007 weitere westlich des Dümmersees gelegene Feuchtgrünländer hoheitlich gesichert.
Die Betreuung es Gebietes erfolgt durch die im Ochsenmoor gelegene Naturschutzstation der Landes Niedersachsen.
Ansprechpartner:
NLWKN
Naturschutzstation Dümmer
Am Ochsenmoor 52
49448 Hüde
Tel.: 05443/1393
Fax: 05443/8145
Naturschutzring Dümmer e.V.
Am Ochsenmoor 52
49448 Hüde
Tel.: 05443/1367
Fax: 05443/2707
E-Mail: naturschutzring-duemmer@t-online.de
Feuchtgebiet Diepholzer Moorniederung
Dieses Feuchtgebiet umfasst einen Teil des Naturraumes „Diepholzer Moorniederung“ und zwar das Rehdener Geestmoor, das Neustädter Moor (auch Südliches Wietingsmoor), das Große Renzeler Moor und das Große Uchter Moor. Außerdem gehören dazu angrenzende bzw. verbindende Feuchtgrünlandbereiche. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der nachstehenden Übersichtskarte.
Alle Hochmoore der Diepholzer Moorniederung sind durch Entwässerung, industriellen Torfabbau und landwirtschaftliche Kultivierung gestört bzw. zerstört. Zu den am wenigsten gestörten Teilbereichen, die teilweise auch bereits seit Jahren renaturiert werden, gehören die Bereiche, die zum Feuchtgebiet internationaler Bedeutung „Diepholzer Moorniederung“ zählen, das eine Gesamtfläche von 15.060 ha umfasst.
Seit Jahrzehnten werden in diesem Landschaftsraum gezielt Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt. Umfangreiche Flächenankäufe sind durch die beteiligten Landkreise und das Land Niedersachsen erfolgt. Der Landkreis Diepholz hat im Bereich des Neustädter Moores, das eines der ökologisch wertvollsten Hochmoorgebiete in der Bundesrepublik ist, ca. 880 ha, im Rehdener Geestmoor 313 ha und im Großen Renzeler Moor 7 ha Flächen erworben. Die Flächenkäufe haben dazu beigetragen, die Voraussetzungen für eine weitgehend optimale Entwicklung des jeweiligen Hochmoorbereiches und des vorgelagerten Feuchtgrünlandes zu erreichen.
Folgende Maßnahmen haben geholfen, diese Moorbereiche ökologisch wieder aufzuwerten:
- Flächenankäufe in den Hochmooren, Moorrandbereichen und im Feuchtgrünlandbereich
- Brechen der Torfstichkanten, Planieren von Flächen unter Schonung der Bunkerde
- Anheben des Moorwasserstandes durch Verschluss von Gräben
- Entkusseln (Beseitigung von Birken und Kiefern)
- Beweidung mit Schafen (insbesondere den genügsamen Heidschnucken), im Winter kontrolliertes Abbrennen von Teilflächen und Mulchen (Mähen, Abschlegeln) von Bentgras und überalterter Heide.
Die wertvollsten Bereiche wurden durch die damalige Bezirksregierung Hannover als Naturschutzgebiete ausgewiesen.
Die kooperative Zusammenarbeit zwischen Vertretern des beruflichen und ehrenamtlichen Naturschutzes und die Einbindung des Amtes für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser haben dazu beigetragen, dass die zwangsläufig bestehenden Probleme gelöst werden konnten.
Die nachstehenden Vogelarten, die in diesem Feuchtgebiet beobachtet wurden, sind Anzeiger dieser ökologisch vorteilhaften Entwicklung:
- Brutvogelarten: Schwarzhalstaucher, Zwergtaucher, Krickente, Knäkente, Löffelente, Rotmilan, Baumfalke, Birkhuhn, Rebhuhn, Wachtel, Südlicher Goldregenpfeifer, Kiebitz, Rotschenkel, Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Bekassine, Ziegenmelker, Heidelerche, Schaftstelze, Raubwürger, Neuntöter, Schwarzkehlchen, Braunkehlchen, Steinschmätzer, Ortolan und Kolkrabe.
- Rastvögel und Überwinterer: Singschwan, Grau-, Bläss- und Saatgans, Rauhfußbussard, Kornweihe, Kranich, Südlicher Goldregenpfeifer, Kiebitz, Kampfläufer, Zwergschnepfe, Bekassine, Sumpfohreule und Raubwürger.
Mit dem Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Niedersachsen, wurde ein Kooperationsvertrag über die Betreuung der wichtigsten Naturschutzgebiete geschlossen; dieser ist auch Ansprechpartner.
Ansprechpartner:
BUND-Projekt Diepholzer Moorniederung
Auf dem Sande 11
49419 Wagenfeld-Ströhen
Tel.: 05774/99787-0
Fax: 05774/1313
E-Mail: info@bund-dhm.de