Fahrschulerlaubnis
Wer als selbstständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbildet oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lässt, bedarf der Fahrschulerlaubnis.
Was benötige ich für einen Antrag auf Erteilung einer Fahrschulerlaubnis?
Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich. Auf Wunsch kann Ihnen dazu ein Formular zugesandt werden.
Der Antrag sollte Name und Anschrift der Fahrschule enthalten und die Angabe, für welche Klasse(n) die Fahrschulerlaubnis erteilt werden soll.
Dem Antrag fügen Sie bitte bei:
- eine amtlich beglaubigte Abschrift oder Ablichtung des Fahrlehrerscheins,
- Unterlagen die bestätigen, dass Sie mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschulerlaubnis hauptberuflich als Fahrlehrer tätig waren,
- eine Bescheinigung des Trägers eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgangs über die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme,
- eine Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist,
- einen maßstabgerechten Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung,
- eine Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
- eine Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge,
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der nicht älter als drei Monate ist,
- eine Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten,
- ein erweitertes Führungszeugnis im Sinne des § 30a Absatz 1 Nummer 1 des Bundeszentralregistergesetzes, das nicht älter als drei Monate sein darf.