Fahrlehrerangelegenheiten
Fahrlehrerlaubnis
Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen, benötigt eine Fahrlehrerlaubnis.
Von einer Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit einem Inhaber einer Fahrschulerlaubnis Gebrauch gemacht werden.
Die (Grund-) Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE wird in einem zweistufigen Verfahren erteilt. In der ersten Phase findet eine achtmonatige Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte statt und endet mit dem Ablegen einer Fahrpraxisprüfung sowie einer mündlichen und schriftlichen Fachkundeprüfung.
Nun erhält der Anwärter auf Antrag eine Anwärterbefugnis, mit der er in der zweiten Phase während seiner mindestens viermonatigen praktischen Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule das theoretisch Erlernte umsetzt. Diese zweite Phase endet mit Ablegen einer theoretischen und praktischen Lehrprobe. Erst mit erfolgreichem Absolvieren der Lehrproben erhält der Anwärter die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE.
Was benötige ich für einen Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis?
Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich.
Dem Antrag fügen Sie bitte bei:
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis)
- Lebenslauf
- Zeugnis oder Gutachten über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 geforderten Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung und an das Sehvermögen
oder ein Kartenführerschein mit den gültigen und nach dem 31.12.1998 erworbenen Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE, - eine Kopie des nach dem 01. Januar 1999 ausgestellten Kartenführerscheins (sie muss amtlich beglaubigt sein - oder der Führerschein wird zur Einsichtnahme vorgelegt),
- ein Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung
- eine Anmeldebestätigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte nebst Bescheinigung über den dortigen Ausbildungsbeginn
- ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Absatz 1 Nummer 1 Bundeszentralregistergesetz, das nicht älter als drei Monate ist (wird der Behörde nach Beantragung in Ihrer Wohnsitzgemeinde direkt zugesandt).
- Eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) vom Kraftfahrt-Bundesamt
Dokumente
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Antrag Fahrlehrer-Anwärterbefugnis![]() |
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Antrag unbefristete Fahrlehrerlaubnis![]() |