Allgemeine Informationen
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU/EWR Staat
Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland begründet haben, dürfen im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge in Deutschland führen. Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis der Gruppe 2 (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E) beträgt längstens 5 Jahre. Grundlage für die Berechnung der Geltungsdauer ist das Datum der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis, bzw. das Datum Ihres Zuzugs nach Deutschland. Läuft die Geltungsdauer Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis ab, kann die Verlängerung der Fahrerlaubnis hier beantragt werden.
Nachdem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet haben, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, wie lange Ihre Fahrerlaubnis der Gruppe 2 noch im Inland gültig ist.
Das Führen eines Kraftfahrzeuges mit einer abgelaufenen Fahrerlaubnis ist eine Straftat.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umzutauschen.
Wo ist der Antrag einzureichen?
Haben Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz im Landkreis Diepholz begründet, sind die Fahrerlaubnisbehörde in Diepholz und der Bürgerservice des Landkreises Diepholz in Syke für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig.
Den hierfür erforderlichen Antrag können Sie aus dem Programm herunterladen.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen
- Antragsformular
- ausländischer Führerschein
- ein biometrisches Lichtbild
- Ausweis oder Pass
Sind Sie Inhaber einer Fahrerlaubnis der Gruppe 2, erhalten Sie in der Fahrerlaubnisbehörde Auskunft, welche zusätzlichen Unterlagen eventuell einzureichen sind.
Gebühren: (Stand September 2018)
Die Gebühr beträgt zurzeit 42,60 €.
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis, welche in einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilt worden ist, dürfen im Umfang Ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn sie ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet haben. Sie müssen jedoch das vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben.
Ist der ausländische Führerschein befristet, gilt diese Berechtigung nur bis zum Fristablauf.
Nach Ablauf der sechs Monate ist für das weitere Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr der Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis erforderlich.
Wenn Sie im Besitz einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Ihre Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen.
Den hierfür erforderlichen Antrag können Sie aus dem Programm herunterladen.
Wo ist der Antrag einzureichen?
Haben Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz im Landkreis Diepholz begründet, ist die Fahrerlaubnisbehörde in Diepholz für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig.
Der Antrag kann auch beim Bürgerservice des Landkreises Diepholz in Syke abgegeben werden. Er wird dann nach Diepholz weitergeleitet.
Welche Unterlagen müssen Sie vorlegen?
Möchten Sie die Umschreibung der Fahrerlaubnis der Klassen A, B oder BE beantragen, sind folgende Unterlagen einzureichen:
- das Antragsformular
- der ausländische Führerschein im Original
- eine amtlich anerkannte Übersetzung des ausländischen Führerscheines
- ein Ausweisdokument oder Ihr Pass
- eine Teilnahmebescheinigung an einem Erste-Hilfe-Kursus
- eine Sehtestbescheinigung (z B. vom Optiker)
- ein biometrisches Passbild
- der Name Ihrer Fahrschule
Da Sie vor der Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis Ihre Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Prüfung nachweisen müssen, haben Sie sich an eine Fahrschule zu wenden. Sie haben lediglich eine theoretische und praktische Befähigungsprüfung abzulegen. Die in Deutschland geforderten 12 Sonderfahrten (Nachtfahrten, Überlandfahrten und Autobahnfahrten sind nicht erforderlich). Eine Teilnahme am theoretischen Fahrschulunterricht ist nicht vorgeschrieben.
Die theoretische Prüfung kann in folgenden Sprachen abgenommen werden:
- Englisch
- Französisch
- Griechisch
- Italienisch
- Polnisch
- Portugiesisch
- Rumänisch
- Russisch
- Kroatisch
- Spanisch
- Türkisch
- Hocharabisch
Geben Sie bitte die von Ihnen gewünschte Sprache auf Ihrem Antrag an.
Möchten Sie die Umschreibung der Fahrerlaubnis der Gruppe 2 beantragen, sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
- eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung nach vorgeschriebenem Muster (nicht älter als 1 Jahr)
- eine Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung nach vorgeschriebenen Muster (zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
Gebühren: (Stand September 2018)
Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrages auf Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis beträgt zurzeit 42,60 €.
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis nach § 31 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung
Sind Sie Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis, deren Ausstellungsstaat und deren Fahrerlaubnisklasse in der Anlage 11 zu § 31 Fahrerlaubnisverordnung aufgeführt ist, können Sie die deutsche Fahrerlaubnis unter erleichterten Voraussetzungen erwerben. Im Allgemeinen sind in diesem Fall die ärztlichen Untersuchungen, eine Erste-Hilfe-Teilnahme und die Fahrerlaubnisprüfung vor Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht erforderlich. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
Auch hier dürfen Sie im Umfang Ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn Sie ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet haben. Sie müssen jedoch das vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben.
Den hierfür erforderlichen Antrag können Sie aus dem Programm herunterladen.
Gebühren: (Stand September 2018)
Die Gebühr für die Bearbeitung eines Antrages auf Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis beträgt zurzeit 35 €.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen der Fahrerlaubnisverordnung ist der deutsche Führerschein nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheines auszuhändigen.
An wen muss ich mich wenden?
Haben Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz im Landkreis Diepholz begründet, sind die Fahrerlaubnisbehörde in Diepholz und der Bürgerservice des Landkreises Diepholz in Syke für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig.
Den hierfür erforderlichen Antrag können Sie aus dem Programm herunterladen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
- Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- ausländischer Führerschein, ggf. mit amtlicher Übersetzung
- Nachweis, dass der ausländische Führerschein gültig ist
Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt zurzeit 42,60 €. (Stand September 2018)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009