Europawahl 2024
Die Wahl zum 10. Europäischen Parlament fand in der Bundesrepublik Deutschland am 09. Juni 2024 statt.
Hier finden Sie das amtliche Endergebnis der Europawahl im Landkreis Diepholz
Das Europäische Parlament ist das einzige direkt vom Volk der Mitgliedstaaten legitimierte Organ der Europäischen Union (EU). Mit der Teilnahme an der Europawahl nutzen die Bürgerinnen und Bürger ihr Instrument zur unmittelbaren Einflussnahme auf die Unionspolitik. Es wurde in 27 Mitgliedstaaten der EU gewählt.
Die 96 Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland werden für fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl erfolgt gemäß § 2 des Europawahlgesetztes (EuWG) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
Entgegen der letzten Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments im Jahr 2019 konnten bei der Europawahl 2024 erstmals Personen, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, wählen. Wahlberechtigt sind gemäß § 6 EuWG grundsätzlich alle Deutschen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Weitere Voraussetzungen und Varianten der Wahlberechtigung – etwa von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union – können § 6 EuWG entnommen werden.
In den Urnenwahlbezirken
a. Stadt Diepholz – Wahlbezirk 02009 (Feuerwehrgerätehaus Heede)
b. Stadt Syke – Wahlbezirk 04029 (Dorfgemeinschaftshaus Heiligenfelde)
c. Samtgemeinde Rehden – Wahlbezirk 13005 (Grundschule Wetschen)
wurden Stimmzettel für wahlstatistische Auszählungen verwendet, aus denen Geschlecht und Geburtsjahrgruppe der wählenden Person zu erkennen sind. Dabei werden die Geburtsjahrgänge zu sechs großen Gruppen zusammengefasst, sodass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind. Die Auswertung für statistische Zwecke erfolgt getrennt von der Stimmenauszählung nach Abschluss der Wahl durch das Niedersächsische Landesamt für Statistik unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses. Somit werden Wählerverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel nicht zusammengeführt. Das Verfahren ist nach dem Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz – WStatG) zulässig. Bei diesem Verfahren ist jede Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.
- Kreiswahlleiterin
für die Europawahl im Landkreis Diepholz ist
Kreisrätin Ulrike Tammen, Niedersachsenstr. 2, 49356 Diepholz
Tel.: 05441 976-1005, - Stellvertretende Kreiswahlleiterin
für die Europawahl im Landkreis Diepholz ist
Kreisrätin Britta Korfage, Niedersachsenstr. 2, 49356 Diepholz
Tel.: 05441 976-1003.