Erdwärmenutzung
Übliche Verfahren zur Wärmegewinnung aus dem Boden mit Einsatz einer Wärmepumpe sind:
- Verwendung von Erdwärmesonden
- Verwendung von Flächenkollektoren
- Verwendung einer Brunnenanlage (Entnahme- und Schluckbrunnen)
Sonderentwicklungen sind Grabenkollektoren, Spiralrohre oder Erdabsorber-Direktverdampfungssysteme.
Grundwasserwärmepumpen, d. h. Anlagen, bei denen Grundwasser durch Brunnen entnommen und nach der thermischen Nutzung wieder eingeleitet wird, sind Gewässerbenutzungen nach § 9 WHG und bedürfen immer einer wasserbehördlichen Erlaubnis. Gleiches gilt für die Erdwärmenutzung mittels Wärmepumpe und Erdsonden mit einer Heizleistung über 30 kW.
Die Errichtung der Anlagen ist gem. § 49 Wasserhaushaltsgesetz in jedem Fall anzeigepflichtig (siehe hierzu Link: Online-Bohranzeige).
Die Untere Wasserbehörde entscheidet dann anhand der Anzeige, ob eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Erdwärmenutzung erforderlich ist oder ob bei Einhaltung bestimmter Anforderungen auf ein weiteres Verfahren verzichtet werden kann.
Maßgebende Regelungen für eine Erdwärmenutzung insbesondere durch Erdwärmesonden enthält der Leitfaden „Erdwärmenutzung in Niedersachsen", herausgegeben vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz. Der Leitfaden erläutert die fachlichen Grundlagen für die Errichtung bzw. den Betrieb solcher Anlagen und das Zulassungsverfahren bei den Unteren Wasserbehörden.
Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach der Einstufung der Lage des Grundstückes in einem zulässigen, bedingt zulässigen und unzulässigen Gebiet. Die dazugehörigen Detailkarten finden sich auf dem Kartenserver des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover. Große Teile des Landkreises Diepholz sind zulässige Gebiete für eine Erdwärmenutzung. Hier ist nur eine Anzeige erforderlich.
Bedingt zulässige bzw. unzulässige Gebiete sind hier in der Regel die Wasserschutzgebiete bzw. die Einzugsgebiete der Brunnen von Mineralwasserherstellern und Wasserversorgungsunternehmen. In Gebieten mit hydrogeologischen Besonderheiten (z. B. Grundwasserversalzungsgebiete) und einschränkenden/erschwerenden Untergrundverhältnissen (z. B. bergbauliche Gefahrengebiete, bei artesischen Verhältnissen) ist die Errichtung von Erdwärmesonden bedingt zulässig. In bedingt zulässigen Gebieten ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. In unzulässigen Gebieten ist keine Erdwärmenutzung möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Untere Wasserbehörde des Landkreises Diepholz
Welche Unterlagen werden benötigt?
Das Anzeige-/Antragsformular wird auf der Internetseite des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bereitgestellt.
Gehen Sie hierzu auf die „Online-Bohranzeige“ des LBEG http://nibis.lbeg.de/bohranzeige/
Füllen Sie die Bohranzeige aus. Wichtig: Bei dem „Bohrzweck“ ist unbedingt „Erdwärmegewinnung“ anzugeben, da ansonsten die erforderlichen Angaben zu den jeweiligen Erdwärmeanlagen nicht erfasst werden können (siehe hierzu das Dokument: „Bohranzeige – Bohrzweck „Erdwärmegewinnung“).
Die Anzeige an das LBEG senden Sie bitte online ab. Zur Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis/Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde ist das Formular auf den Seiten des LBEG auszudrucken. Der Vordruck ist vom Auftraggeber der Bohrungen zu unterschreiben.
Welche Unterlagen vorzulegen sind, ergibt sich aus dem Formular. Die Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Nach der Allgemeinen Gebührenordnung richtet sich die Gebühr für die Erlaubnis nach den Errichtungskosten der Anlage (einschließlich MwSt.). Die Mindestgebühr beträgt 300,00 Euro. Wird keine Erlaubnis erteilt, ist eine Gebühr für die Prüfung der Bohranzeige zu bezahlen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem entstandenen Zeitaufwand. Die Mindestgebühr beträgt 50,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige bzw. der Antrag muss mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten beim Landkreis eingereicht werden (§ 49 Wasserhaushaltsgesetz).
Rechtsgrundlage
§§ 8, 9, 10, 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Wasserschutzgebietsverordnungen
Was sollte ich sonst noch wissen?
Bohrungen für die Errichtung von Erdwärmeanlagen sind auch beim LBEG anzuzeigen.
Links
Leitfaden Erdwärmenutzung (GeoBerichte 24): Leitfaden Erdwärmenutzung
Online-Bohranzeige: http://nibis.lbeg.de/bohranzeige/
NIBIS ® Kartenserver: http://nibis.lbeg.de/cardomap3/
Machbarkeit: Geothermie - geht das bei mir?
Anträge/Formulare/Dokumente
Antrag Erlaubnis Erdwärmebrunnensystem
Vordrucke aus dem Leitfaden Erdwärmenutzung (GeoBerichte 24)
- Anhang 5a - Bauprotokoll für Erdwärmesonden
- Anhang 5b - Anlageninstallationsprotokoll / Prüfprotokoll für Erdwärmesondenanlagen
- Anhang 6a - Bauprotokoll für Erdwärmekollektoren
- Anhang 6b - Anlageninstallationsprotokoll / Prüfprotokoll für Erdwärmesondenanlagen
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