Erdaufschluss - Bohranzeige
Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe und die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind anzuzeigen.
Insofern ist insbesondere die Errichtung von Erdwärmeanlagen (Erdsonden, Erdwärmekollektoren usw.), Löschwasserbrunnen, Gartenbrunnen, Grundwasserbeobachtungsbrunnen/-Grundwassermessstellen anzeigepflichtig.
Die Bohranzeige sollte über die „Online-Bohranzeige“ - http://nibis.lbeg.de/bohranzeige/ - des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eingereicht werden. Das LBEG leitet die Bohranzeige umgehend an die Wasserbehörde weiter.
Anhand der Bohranzeige wird geprüft, ob Einwände gegen die geplante Bohrung bestehen und ob ggf. Erlaubnisse für die Bohrung/geplante Nutzung der Bohrung erforderlich sind. Nach Fertigstellung der Bohrung sind zumindest Bohrschichtenverzeichnisse und Ausbauzeichnungen vorzulegen.
An wen muss ich mich wenden?
Untere Wasserbehörde des Landkreises Diepholz
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Angaben zu machen bzw. welche Unterlagen vorzulegen sind, ergeben sich aus der „Online-Bohranzeige“: http://nibis.lbeg.de/bohranzeige/.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Prüfung der Bohranzeige können nach der Allgemeinen Gebührenordnung Gebühren erhoben werden, die sich nach dem entstandenen Zeitaufwand berechnen. Die Mindestgebühr beträgt 50,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten beim Landkreis eingereicht werden.
Rechtsgrundlage
§ 49 Wasserhaushaltsgesetz
Was sollte ich sonst noch wissen?
Beim LBEG sind Bohrungen zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen (§ 127 Abs. 1 Nr. 1 Bundesberggesetz (BBerG) und § 4 Abs. 1 Lagerstättengesetz (LagerstG)). Für Bohrungen über 100 m Bohrstrecke kann das LBEG einen Betriebsplan verlangen.
Links
Online-Bohranzeige: http://nibis.lbeg.de/bohranzeige/
NIBIS ® Kartenserver: http://nibis.lbeg.de/cardomap3/
Zuständigkeit
Frau Hartrampf ist zuständig für Vorhaben in Bruchhausen-Vilsen, Stuhr, Syke, Weyhe (einschließlich der Mitgliedsgemeinden)
Frau Heider ist zuständig für Vorhaben in Bassum, Schwaförden, Siedenburg, Sulingen (einschließlich der Mitgliedsgemeinden)
Frau Kuhlmann ist zuständig für Vorhaben in Barnstorf, Kirchdorf, Twistringen (einschließlich der Mitgliedsgemeinden)
Frau Labbus ist zuständig für Vorhaben in Diepholz, Lemförde, Rehden, Wagenfeld (einschließlich der Mitgliedsgemeinden)