Einheitlicher Ansprechpartner
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) unterstützt Sie als Dienstleistungsunternehmen oder Existenzgründerin bzw. -gründer bei Verwaltungs- und Antragsverfahren zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in den von der EU-Dienstleistungsrichtlinie genannten Fällen.
Für Sie bedeutet das eine erhebliche Vereinfachung der Antrags- und Genehmigungsverfahren. Sie müssen nur noch mit dem Einheitlichen Ansprechpartner in Kontakt treten. Dieser kümmert sich als „Verfahrenslotse" für Sie um die weitere Kommunikation mit allen anderen zuständigen Behörden.
Die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners sind die
- Beschaffung aller Informationen zu den relevanten Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren (zuständige Behörden, beizubringende Formulare, einzuhaltende Fristen usw.),
- Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen für ein Genehmigungsverfahren (z. B. die notwendigen Formulare) - auch in digitaler Form. Für eine komplette Verfahrensabwicklung auf elektronischem Weg steht das Dienstleisterportal des Landes Niedersachsen (www.dienstleisterportal.niedersachsen.de) zur Verfügung.
Selbstverständlich können Sie auch persönlich, telefonisch oder per Post mit dem EA Kontakt aufnehmen. Die Beratungen sind kostenlos. Die Koordinierung der notwendigen Verwaltungsverfahren und Formalitäten über den Einheitlichen Ansprechpartner sind jedoch gebührenpflichtig.
Die fachliche Bearbeitung und Beratung bleibt weiterhin Aufgabe der zuständigen Behörden. Die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners stellt ein Angebot und keine Pflicht für die Dienstleistungsunternehmen dar. Selbstverständlich können Sie sich auch wie bisher direkt an die zuständigen Behörden wenden.
Organisationseinheiten
Einheitlicher Ansprechpartner | |
Grafenstraße (Kurzer Weg) 3 49356 Diepholz Telefon: 05441 976-1436 Telefax: 05441 976-1768 E-Mail: ea@diepholz.de |
Links
- Welche Wirtschaftszweige und Berufe deckt die Dienstleistungsrichtlinie ab?
- Was erledigt der EA für mich?
- Wo erhalte ich Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen zu meiner Dienstleistung?
- Wie kann ich meine Dienstleistung elektronisch anmelden?
- Stehen mir Fördermittel zu und wo kann ich diese erhalten?
- Welche Gebühren kommen auf mich zu?
- Was ist, wenn ich mit der Entscheidung einer zuständigen Behörde nicht einverstanden bin?
- Kann ich mich auch später noch an den EA wenden, wenn während meiner selbstständigen Tätigkeit Fragen auftauchen oder sich Veränderungen ergeben?
- Kann ich mich auch direkt an die zuständige Stelle wenden und wo finde ich diese?
- Dienstleisterportal Niedersachsen