Direktwahl einer Landrätin oder eines Landrats im Landkreis Diepholz 2024
Am Sonntag, 08. September 2024, findet im Landkreis Diepholz die Direktwahl einer Landrätin oder eines Landrates statt.
Aufgrund des vorzeitigen Ausscheidens des derzeitigen Amtsinhabers sind die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Diepholz an diesem Tag dazu aufgerufen, eine neue Landrätin oder einen neuen Landrat zu wählen. Die Landrätin oder der Landrat ist kraft Amtes Mitglied des Kreistages und leitet auch die Kreisverwaltung. Sie oder er vertritt den Landkreis repräsentativ sowie in allen Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Die Amtszeit der neugewählten Landrätin oder des neugewählten Landrats endet nach derzeitiger Rechtslage mit Ablauf des 31.10.2031.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, so ist die vorgeschlagene Person gewählt, wenn sie mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhalten hat. Sind mehrere Wahlvorschläge zugelassen, ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erfüllt keine Person diese Voraussetzung, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten haben. Im Falle einer erforderlichen Stichwahl findet diese am Sonntag, 22. September 2024, statt.
- Kreiswahlleiterin
für die Durchführung der Direktwahl im Landkreis Diepholz ist
Kreisrätin Britta Korfage, Niedersachsenstr. 2, 49356 Diepholz,
Telefon 05441 976-1003,
- Stellvertretende Kreiswahlleiterin
für die Durchführung der Direktwahl im Landkreis Diepholz ist
Kreisamtsrätin Sigrid Albers, Niedersachsenstr. 2, 49356 Diepholz,
Telefon 05441 976-1434.