Deichrecht (Weser)
6,2 km lang ist der Hochwasserdeich an der Weser im Gebiet des Landkreises Diepholz. Der Deich erstreckt sich auf der linken Weserseite von der Landesgrenze Bremen/Niedersachsen in Dreye bis zur Grenze Landkreis Diepholz/Landkreis Verden. Für diesen Deich gelten die Vorschriften des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG).
Benutzung des Deichs
Jede Benutzung des Deiches, außer zum Zweck der Deicherhaltung, ist verboten (§ 14 Abs. 1 NDG). Die Deichbehörde kann zur Befreiung von diesem Verbot Ausnahmen genehmigen (§14 Abs. 2 NDG). Die Deichsicherheit muss gewährleistet bleiben.
Besondere Bauwerke innerhalb der Grenzen des Deichs
Bauwerke innerhalb der Grenzen des Deiches, die der Ent- und Bewässerung oder dem Verkehr dienen, dürfen nur mit Erlaubnis der Deichbehörde angelegt, geändert oder beseitigt werden (§ 15 Abs. 1 NDG). Dies gilt auch für Anlagen in einer Entfernung bis zu 50 m von der landseitigen Grenze des Deiches, die dem Verkehr dienen.
Errichtung von Anlagen in einer Entfernung bis zu 50 m von der landseitigen Seite des Deichs
Anlagen jeder Art dürfen in einer Entfernung bis zu 50 m von der landseitigen Grenze des Deiches nicht errichtet oder wesentlich geändert werden (§ 16 NDG). Zu den Anlagen gehören nicht nur Bauwerke, sondern z. B. auch Anpflanzungen.
Unter gewissen Voraussetzungen kann die Deichbehörde zur Befreiung von diesem Verbot Ausnahmen genehmigen (§ 16 Abs. 2 NDG). Die Ausnahme muss mit den Belangen der Deichsicherheit vereinbar sein.
Baugenehmigungen für die Errichtung und wesentliche Änderung von Bauanlagen im 50 m- Streifen dürfen nur erteilt werden, wenn die Deichbehörde eine Ausnahmegenehmigung nach § 16 Abs. 2 NDG erteilt hat.
An wen muss ich mich wenden?
Untere Deichbehörde des Landkreises Diepholz
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ausnahmegenehmigung nach § 14 Abs. 2 NDG(Benutzung des Deichs)
Deichrechtliche Erlaubnis nach § 15 Abs. 1 NDG(Besondere Bauwerke innerhalb der Grenzen des Deichs)
Ausnahmegenehmigung nach § 16 Abs. 2 NDG
(Anlagen in einer Entfernung von bis zu 50 m landseitig vom Deich)
Antragsschreiben (formlos)
Dem Antrag sind beizufügen:
- Erläuterungsbericht einschließlich einer ausführlichen Begründung für die Erforderlichkeit des Vorhabens
- Herstellungskosten
(bei Anträgen für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 15 Abs. 1 NDG) - Übersichtsplan
(Topographische Karte i. M. 1 : 25 000 und/oder Deutsche Grundkarte i. M. 1 : 5 000) mit Darstellung der geplanten Maßnahme - Maßstabsgerechter Lageplan
(möglichst 1 : 500) mit Katasterangaben und Darstellung der geplanten Maßnahme - Grundrisse, Längs- und Querschnittszeichnungen
Die Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Welche Gebühren fallen an?
Nach der Allgemeinen Gebührenordnung liegt die Gebühr für eine
- Genehmigung nach § 14 Abs. 2 NDG zwischen 82 und 8 370 Euro,
- Erlaubnis nach § 15 Abs. 2 NDG bei 1 % des Wertes, mindestens jedoch bei 300 Euro,
- Genehmigung nach § 16 Abs. 2 NDG zwischen 56 und 2.790 Euro.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Deichgesetz (NDG)
Was sollte ich sonst noch wissen?
Kartenmaterial mit Darstellung der Weserdeichs, (Deichrampen, Deichscharten, Stationierung, Deichlinie) kann über den Kartendienst des Landkreises (GeoWeb) eingesehen werden.
Geodatenportal GeoWeb Landkreis Diepholz
Karte Wind und Wasser
Bemerkungen
Deichschau
Der ordnungsgemäße Zustand der gewidmeten Hochwasserdeiche mit ihren Anlagen und den Schutzwerken im Deichvorland sind nach dem NDG bei einer Deichschau im Frühjahr und im Herbst zu überprüfen. An der Deichschau des Weserdeichs nehmen die Vertreter verschiedener Behörden, des Mittelweserverbandes und die Deichgeschworenen teil.
Unterstützende Institutionen
Deiche nach dem Niedersächsischen Deichgesetz sind von überregionaler Bedeutung, Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) unterstützt daher die Deichverbände bei der Planung und Finanzierung von Bauprojekten, wie Deichsanierung und Deichneubau.
Im Landkreis Diepholz stehen in den nächsten Jahren noch Deichsanierungen in Teilabschnitten aus.