Berufskraftfahrerqualifikation – Staatliche Anerkennung von Ausbildungsstätten
Ausbildungsstätten für die Qualifikation sind:
die Betriebe, die nach der von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt werden müssen, das können beispielsweise sein:
- Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE
- Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder zu einem vergleichbaren staatlich anerkannten Ausbildungsberuf anbieten
- Bildungseinrichtungen, die eine Umschulung zum/zur Berufskraftfahrer/-in oder Fachkraft im Fahrbetrieb anbieten (staatlich anerkannte Ausbildungsstätten)
- Sonstige Ausbildungsstätten
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die bisher gesetzlich anerkannten Ausbildungsstätten (Fahrschulen, Ausbildungsbetriebe) haben sich wegen einer Anerkennung bis zum 02.12.2022 an die für die Anerkennung zuständigen Behörden der Landkreise, kreisfreien Städte, großen selbständigen Städte oder selbständigen Gemeinde zu wenden, in deren Gebiet die Aus- und Weiterbildungen stattfinden sollen.
Voraussetzungen
- fachliche Eignung des Trägers
- Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl an qualifiziertem Ausbildungspersonal
- Nachweis geeigneter Räumlichkeiten und Unterrichtsmaterialien sowohl für die praktische als auch für die theoretische Ausbildung
- Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Trägers.
Verfahrensablauf
Um als Ausbildungsstätte anerkannt zu werden, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der am Veranstaltungsort zuständigen Stelle einreichen. Der Antrag muss unter anderem die Angaben enthalten, welche Kurse Sie für welche Zielgruppe anbieten wollen.
Wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen, haben Sie die folgenden Möglichkeiten:
- Sie können sowohl Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation als auch zur Weiterbildung für beide Bereiche - Lkw und Bus - anbieten.
- Sie können sich auf Schulungen für Inhaber und Inhaberinnen der Fahrerlaubnisklassen CE (Lkw) oder DE (Bus) spezialisieren.
- Sie können nur Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation oder nur zur Weiterbildung anbieten.
In jedem Fall müssen Sie nachweisen, dass Sie die notwendigen Inhalte im Rahmen der Schulungen vermitteln können.
Erforderliche Unterlagen
- Schulungskonzept einschließlich des Lehrplans und der Unterlagen für das Ausbildungspersonal
- alle für die Ausbildung genutzten Unterrichtsmaterialien
- Qualifikationsnachweise des Ausbildungspersonals (z.B. Kopie des Fahrlehrerscheins)
- Auflistung aller Schulungsräume mit Angabe der Adressen, Größe (Plan mit Angabe der Quadratmeter erforderlich) und einer Kurzbeschreibung
- Nachweis, welche Fahrzeuge für die praktische Ausbildung genutzt werden sollen
Welche Gebühren fallen an?
Sie erwartet eine Rahmengebühr in Höhe von 51,10 Euro bis 511 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
- 7 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
- 6 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQV)
- 9 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)