Baudenkmale
Der Landkreis Diepholz ist Denkmalschutzbehörde. Es gibt im Landkreis Diepholz fast 1000 Baudenkmale. Sie sind Zeugnisse einer vergangenen Zeit, deren Erhaltung aufgrund ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder kulturlandschaftprägenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt. Die Baudenkmale geben Auskunft über Zeit und Umstand ihrer Entstehung und die seither durchlaufenen Perioden, die sich sichtbar in deren Erscheinungsbild niedergeschlagen haben.
Zu den denkmalgeschützten Objekten gehören in dieser Region zunächst einmal die Zeugnisse ländlichen Bauens, die großen niederdeutschen Hallenhäuser mit ihren typischen Nebengebäuden, den Scheunen und Ställen sowie den Speichern und Backhäusern, bis hin zu heute kurios anmutenden Bauwerken, wie Erdkeller und Bienenzäune.
Die Palette der Baudenkmale reicht vom Heuerlingshaus zum Herrenhaus, über Amtsgerichte zu Bahnhofsgebäuden und nicht zu vergessen die vielen hervorragend erhaltenen Kirchen. Auch einige Kilometersteine und Gedenkstätten sind im Denkmalverzeichnis aufgeführt.
Auf großes öffentliches Interesse stoßen die vielen technischen Baudenkmale, die Wind- und Wassermühlen im Landkreis Diepholz. Die größte Anzahl funktionstüchtiger Mühlen befindet sich in der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen.
Baudenkmale sind zu schützen, zu pflegen und instand zu halten. Verpflichtet ist dazu der Eigentümer. Damit diese Aufgabe im Sinne des Denkmalschutzgesetz wahrgenommen werden kann, bietet die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises ihre Hilfe an. Denkmalschutz bedeutet keine museale Diktatur, sondern es gilt eine Nutzung zu finden, die unter größtmöglicher Wahrung des Gestaltswertes die Erhaltung für nachfolgende Generationen sichert.
Dokumente
Merkblatt zum Datenschutz (105 kB) |