Ausbau der Bundesstraße 51 (B 51) in der Ortsdurchfahrt Twistringen, 1. Bauabschnitt
Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Nienburg, Bismarckstraße 39, 31582 Nienburg/Weser, hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beim Landkreis Diepholz, Niedersachsenstraße 2, 49356 Diepholz, beantragt.
Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Die vorliegende Planung umfasst den Ausbau der B 51 in der Ortsdurchfahrt Twistringen zwischen der Harpstedter Straße, Landesstraße 341 (L 341), und der Straße Osterkamp, Kreisstraße 103 (K 103). Dabei ist vorgesehen den Regelquerschnitt der Fahrbahnbreiten auf 7,50 m zu reduzieren. Zudem sind beidseitig gemeinsame Geh- und Radwege und abschnittsweise Parkstreifen geplant. Für das Bauvorhaben werden Grundstücke in der Gemarkung Twistringen beansprucht.