Amtsärztlicher Dienst
Amtsärztliche Untersuchungen :
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Im Gesundheitsamt werden amtsärztliche Untersuchungen durchgeführt und hierüber Gutachten, Stellungnahmen, Zeugnisse und Bescheinigungen erstellt. |
Zuständig ist immer das Gesundheitsamt, in deren Bezirk die zu untersuchende oder zu begutachtende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte.
Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen sind i.d.R. gebührenpflichtig.
Vor einer Terminvergabe zur Untersuchung muss ein Auftrag der Behörde bzw. des Gerichtes hier vorliegen, aus dem Untersuchungsanlass und Fragestellung hervorgehen.
Anlässe für amtsärztliche Untersuchungen können unter anderem sein:
- Dienstfähigkeiten
- Sanatoriumsbehandlungen
- Stellungnahmen zur Beihilfefähigkeit
- Bescheinigungen für das Finanzamt
- Bescheinigungen für die Kindergeldkasse
- Atteste bei Prüfungsunfähigkeit
- Beglaubigungen
Zum vereinbarten Termin bringen Sie bitte Ihren Ausweis mit.
Hinweise zum Datenschutz finden sie unter dem unten angegebenen Link.
Bestattungswesen / Umbettungen:
Aufgabe des Gesundheitsamtes ist die Überwachung und Einhaltung der Vorschriften nach dem Niedersächsischem Bestattungsgesetz.
Urnen- und Leichenumbettungen können nur in Ausnahmefällen zugestimmt werden. Die unantastbare Würde des Menschen wirkt über dessen Tod hinaus und gebietet eine würdige Bestattung und den Schutz der Totenruhe.
Wirtschaftliche Interessen, erleichterte Grabpflege oder Umzug der Angehörigen sind grundsätzlich keine ausreichenden Begründungen für die Genehmigung der Umbettung. Es kommt vielmehr darauf an, dass der Wille des Verstorbenen berücksichtigt und objektiv dargelegt werden kann. Aus der aktuellen Rechtsprechung geht hervor, dass die Anforderungen an die Gründe, die eine Umbettung rechtfertigen können, gestiegen sind. Die verfassungsrechtliche geschützte Totenruhe überwiegt in vielen Fällen das Interesse des Angehörigen an einer Umbettung.
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag der Angehörigen
- Zustimmung der Friedhofsverwaltungen des Friedhofs, auf dem der Verstorbene bestattet ist und des Zielfriedhofs
- Sterbeurkunde
Kosten/ Leistung:
Die Gebühr beträgt zwischen 45,00 € und 250,00 €, je nach Aufwand.
Hinzu kommen die Kosten für die eigentliche Umbettung. Bitte erfragen Sie diese direkt bei einem Bestattungsinstitut.
Rechtsgrundlage :
§ 15 Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG)
Hinweise zum Datenschutz finden sie unter dem unten angegebenen Link.
Dokumente
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Umbettungsantrag![]() |