Abfall
Die untere Abfallbehörde des Landkreises Diepholz ist mit dem Vollzug des Abfallrechts betraut. Grundlage sind hier insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes und das Niedersächsische Abfallgesetz.
Schwerpunkt sind Maßnahmen im Zusammenhang mit illegal abgestellten Autowracks in der freien Landschaft bzw. im öffentlichen Verkehrsraum, verbotswidrige Abfallablagerungen, der Klärschlammverordnung und weiteren abfallbezogenen Verordnungen und Gesetze, u.a. der Altfahrzeug-Verordnung, Altholzverordnung, Altölverordnung, Bioabfallverordnung, Batteriegesetz, Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Gefahrstoffverordnung, Klärschlammverordnung, Nachweisverordnung und der Verpackungsverordnung.
Illegale Abfallablagerungen können nach verschiedenen gesetzlichen Vorschriften mit Geldbußen geahndet werden. Bei schwerwiegenderen Verstößen liegt eine Straftat vor.
Mit Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zum 01.06.2012 sind zu diesen Aufgaben noch die gemeinnützigen und gewerblichen Abfallsammlungen hinzugekommen. Näheres zu den Sammlungen erfahren Sie hier.
Für die eigentliche Abfallentsorgung ist die AbfallWirtschaftsGesellschaft mbH (AWG) in Bassum zuständig. Nähere Informationen finden Sie unter dem unten genannten Link der AWG.