Seit dem 22. April hat der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler im Landkreis Diepholz wieder begonnen. Für die meisten zunächst in Form von Home Learning. Zunächst sitzen lediglich die Abschlussjahrgänge der Klassen 9, 10 und 13 und seit dieser Woche auch die 4. Grundschulklassen wieder in den Klassenzimmern. Trotz der Corona-Pandemie und des eingeschränkten Schulbetriebs besteht für Schülerinnen und Schüler selbstverständlich weiterhin die Schulpflicht. Aufgaben, die von der Schule gestellt werden, müssen auch in der von den Lehrkräften vorgegebenen Zeit erledigt werden. Trotzdem verzeichnet der Landkreis eine deutliche Zunahme an Versäumnissen, so z.B. bei der Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern an Online-Veranstaltungen der Schulen.
„Mit zunehmenden Lockerungen im öffentlichen Leben kehren auch viele Eltern aus dem Home Office wieder an ihre Arbeitsplätze zurück. Für Kinder und Jugendliche ist der Reiz groß, einfach mal eine Stunde länger zu schlafen oder sich anderen Dingen zu widmen, als dem vereinbarten Online-Unterricht oder der geplanten Telefonkonferenz. Dieses Verhalten ist menschlich und in Anbetracht der aktuellen Ausnahmesituation zum Teil auch verständlich“, so Landrat Cord Bockhop. „Jedoch gilt auch für das Lernen von Zuhause die Schulpflicht. Die Schulen betreiben einen enormen Aufwand, um allen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Eltern können häufig schon helfen, indem sie sich öfter nach den Hausaufgaben erkundigen oder an anstehende Unterrichtstermine erinnern. Denn für die Kinder und Jugendlichen ist das Home Learning nicht nur Pflicht, sondern auch wichtig, damit niemand den Anschluss verliert.“
Es wurden von den Schulen mehrere Lösungsansätze erarbeitet, um den Schülerinnen und Schülern das Home Learning zu ermöglichen. Dazu zählen sowohl das Überlassen von Endgeräten aus dem Schulfundus als auch die Weitergabe von Lernpaketen an die Schüler bei fehlendem Internetzugang. Um weitere Möglichkeiten zur Herstellung von Bildungsgerechtigkeit zu diskutieren, lädt der Landkreis Diepholz im Mai die Arbeitsgruppe Schulabsentismus zu einer Videokonferenz ein. Darüber hinaus sollen bedürftige Schüler demnächst auch einen Zuschuss für den Kauf eines Laptops oder anderer Geräte für den Unterricht zu Hause beantragen können. Hierfür stellt der Bund bis zu 500 Mio. Euro zur Verfügung. Die Einzelheiten dazu sind noch nicht bekannt.
Nach § 71 des Niedersächsischen Schulgesetzes sind Erziehungsberechtigte dazu verpflichtet, ihre Kinder anzuhalten die Schulpflicht zu erfüllen und gestellte Aufgaben zu bearbeiten. Dies gilt sowohl für den Präsenzunterricht als auch für das Home Learning. Wenn Schülerinnen und Schüler ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, handeln die Erziehungsberechtigten ordnungswidrig, und dies kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Von August bis Dezember 2019 wurden im Landkreis Diepholz 43 Bußgeldbescheide aufgrund unentschuldigten Fehlens zugestellt. In den ersten vier Monaten dieses Jahres waren es bereits 147 Bußgeldbescheide. Die Höhe der Geldbuße wird anhand der Fehltage und Häufigkeit der Verfahren festgelegt.