Der Bundestag hat kürzlich zugestimmt, dass die Regelungen für das Elterngeld zeitlich befristet angepasst werden sollen. Mögliche Nachteile für Eltern, die aufgrund der aktuellen Corona-Maßnahmen Einkommenseinbußen erleiden, sollen dadurch ausgeglichen werden.
Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten, gibt es das Elterngeld – es steht allen Eltern nach der Geburt ihres Kindes zu. Das Basiselterngeld beträgt monatlich mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro und ist abhängig vom Bruttoverdienst vor der Geburt. Darüber hinaus kann seit Mitte 2015 mit dem Elterngeld Plus die wirtschaftliche Absicherung der Familie bei einer Teilzeittätigkeit nach der Geburt eines Kindes verbessert werden. Dieses können Mütter und Väter, die in eine Teilzeittätigkeit gehen, doppelt so lange beziehen wie das Basiselterngeld. Ein Monat Basiselterngeld wird zu zwei Monaten Elterngeld Plus. So besteht die Möglichkeit, das Elterngeldbudget besser auszuschöpfen, da das Einkommen nicht komplett auf das Elterngeld angerechnet wird.
Auch im Landkreis Diepholz gehört das Elterngeld zu den Familienleistungen, die von den Bürgerinnen und Bürgern sehr geschätzt und in Anspruch genommen werden. Die Elterngeldstelle des Landkreises Diepholz ist für die Bearbeitung der Anträge von Eltern zuständig, die ihren Wohnsitz im Landkreis Diepholz haben. Die Gemeinden Stuhr und Weyhe nehmen die Bearbeitung des Elterngeldes jeweils in eigener Zuständigkeit wahr und haben eigene Elterngeldstellen für die dortigen Einwohner. Die Bearbeitung von Anträgen dauert im Schnitt drei Wochen. Im vergangenen Jahr sind beim Landkreis Diepholz insgesamt 1.857 Neuanträge auf Elterngeld eingegangen. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Steigerung von knapp 10 Prozent. Ebenso steigt der Anteil der männlichen Antragsteller stetig, auch wenn weiterhin deutlich mehr Mütter (70 Prozent) als Väter (30 Prozent) Elterngeld beantragen. Bei Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 betrug der Anteil der weiblichen Antragsteller 88 Prozent, bei Einführung des Elterngeldes Plus im Jahr 2015 lag der Anteil bei 75 Prozent. Insgesamt betrugen die Ausgaben 2019 circa 10,6 Millionen Euro.
Von der Corona-Pandemie wurde die Bearbeitung der Elterngeld-Anträge bisher nicht beeinträchtigt. „Trotz der allgemeinen Beschränkungen der letzten Wochen, die auch die Kreisverwaltung betroffen haben, musste die Antragsbearbeitung für das Elterngeld nicht relevant eingeschränkt werden. Aktuell gibt es keine Rückstände“, erklärt Landrat Cord Bockhop. „Dank Home-Office- und Schichtreglungen ließ sich die laufende Antragsbearbeitung nahezu lückenlos fortsetzen.“ Nur die persönliche Beratung kann noch nicht wieder wie gewohnt stattfinden, so wird beispielsweise auch aktuell noch auf die Elterngeld-Sprechtage verzichtet. Diese finden normalerweise an zwei Terminen im Monat in Syke und in Sulingen statt, sind aufgrund der Pandemie aber weiterhin ausgesetzt. Für Fragen steht die Elterngeldstelle telefonisch zur Verfügung. Persönliche Beratungen werden aktuell für werdende Eltern frühestens zwei Monate vor der geplanten Entbindung vergeben.
Die Elterngeldstelle im Landkreis Diepholz wartet derweil gespannt auf die bereits im Bundestag beschlossene Anpassung des Elterngeldgesetzes in Bezug auf die Corona-Pandemie. Demnach sollen Eltern in systemrelevanten Berufen ihre geplanten Elterngeldmonate spätestens bis Juni 2021 aufschieben können. Darüber hinaus soll der Partnerschaftsbonus auch weiterhin gelten, wenn Mütter oder Väter aufgrund der Corona-Pandemie mehr oder weniger arbeiten. Dieser Bonus ist für Eltern gedacht, die beide in Teilzeit arbeiten, um sich die Kindererziehung zu teilen. Da das Elterngeld an der Höhe der Einkünfte der Mutter oder des Vaters in den vorangegangenen Monaten berechnet wird, würde beispielsweise Kurzarbeitergeld deutliche Einbußen im Elterngeld mit sich bringen. Darum soll ein verringertes Einkommen das Elterngeld nun nicht mehr reduzieren. Die Monate, in denen weniger verdient wurde, fließen dementsprechend auch nicht bei der späteren Berechnung für ein weiteres Kind mit ein.