Nachdem bereits seit 2018 erste Umsetzungsschritte des Gesetzes erfolgt sind, stehen zum 01.01.2020 nunmehr weitere gravierende Veränderungen zum bisherigen Verfahren an.
Zu diesem Zeitpunkt ändert sich in Niedersachsen die Zuständigkeit für einzelne Leistungen der Eingliederungshilfe, so dass für einige Leistungen statt des Landkreises das Land zuständig sein wird und umgekehrt. Für die Menschen vor Ort ändert sich aber nichts, der Landkreis bleibt weiterhin für alle Leistungen Ansprechpartner. Aber allein durch die Zuständigkeitsänderung werden derzeit die meisten der ca. 2.600 Leistungsberechtigten bzw. deren Betreuerinnen und Betreuer Post vom Fachdienst Soziales erhalten. Die Leistung wird zwar im Regelfall unverändert weitergewährt, aber eben durch einen anderen Kostenträger.
Darüber hinaus wird es für über 500 Menschen, die bislang in stationären Einrichtungen wohnen, keine einheitliche Finanzierung der Kosten für die Betreuung, Versorgung und Unterbringung mehr geben. Vielmehr werden diese Leistungen auseinander dividiert. Der Gesetzgeber sieht hierin einen weiteren Schritt der Inklusion für Menschen mit Behinderungen. Dies bedeutet aber auch, dass –wer z.B. Leistungen der Grundsicherung benötigt- diese neu bei seiner Wohnortkommune beantragen muss; auch ein Girokonto ist jetzt ein Muss. Auch hierüber sind die Betroffenen und die Einrichtungen bereits informiert worden.
Diese und zahlreiche weitere Änderungen bedeuten für den Fachdienst Soziales des Landkreises wie auch für alle Städte, Gemeinden und Kommunen im Landkreis eine enorme Herausforderung. Auch wenn eine langfristige Vorbereitung stattgefunden hat, konnten dennoch viele Umstellungsarbeiten –praktisch wie rechtlich- erst vor kurzem begonnen werden, da erst jetzt die gesetzlichen Regelungen hierfür vorliegen.
Für den Übergangszeitraum bis Ende 2019 kann das Team der Eingliederungshilfe des Landkreises Diepholz deshalb telefonisch nur noch montags und donnerstags jeweils von 8:00 bis 12:00 Uhr erreicht werden.
Darüber hinaus werden in den nächsten Wochen Anträge, Anfragen, etc. nur mit einer längeren Bearbeitungsdauer erledigt werden können. Der Landkreis Diepholz bittet hier um Verständnis und soweit möglich von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Pressemitteilung - Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Fachdienst Soziales
Pressemitteilung - Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Fachdienst Soziales
Das Bundesteilhabegesetz ist eines der großen sozialpolitischen Vorhaben der Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode. Ziel ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe zu lösen, hin zu einem reinen Teilhaberecht.