Am heutigen Freitag hat der Kreisausschuss des Landkreises Diepholz dem Kreistag vorgeschlagen, als Wahltermin für die Landratswahl den 08. September 2024 zu bestimmen. Zuvor hatte die Politik auf Kreisebene dieses Datum für die erforderlich werdende Neuwahl ins Auge gefasst. Eine eventuell erforderliche Stichwahl würde dann am Sonntag, 22. September 2024, stattfinden. Die Letztentscheidung hierüber wird der Kreistag in seiner öffentlichen Sitzung am 04. März 2024 treffen.
Nachdem Landrat Cord Bockhop im Dezember 2023 zum künftigen neuen Präsidenten des Sparkassenverbandes Niedersachsen (SVN) gewählt worden ist, wird eine einzelne Direktwahl erforderlich, d.h. es ist eine Wahl für den Rest der laufenden Wahlperiode und die nächste Wahlperiode vorzusehen.
Die Wahl muss innerhalb eines halben Jahres nach Ausscheiden des Landrates durchgeführt werden, darf also nicht zuvor stattfinden. Eine Zusammenlegung der Landratswahl mit der Europawahl am 09. Juni 2024 ist, trotz einer entsprechenden Initiative von Landrat Cord Bockhop, nach Auskunft des Landes Niedersachsen aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Das Amt des Landrats vereinigt die politische Repräsentanz des Landkreises und die Funktion des Hauptverwaltungsbeamten, d.h. die Leitung der Kreisverwaltung. Für die Übergangszeit zwischen dem Ausscheiden von Landrat Cord Bockhop aus seinem Amt am 01. Juli 2024 und der Wahl eines neuen Hauptverwaltungsbeamten oder einer neuen Hauptverwaltungsbeamtin gilt folgende Vertretungsregelung: Allgemeiner Vertreter ist Erster Kreisrat Jens-Hermann Kleine. Bei Verhinderung des Ersten Kreisrates erfolgt die Vertretung wiederum durch die Kreisrätinnen Ulrike Tammen und Britta Korfage. Bei der repräsentativen Vertretung des Landkreises vertreten den Landrat die stellvertretenden Landräte, die Mitglieder des Kreistages sind.