Die Erteilung der Baugenehmigung für das zukünftige Zentralklinikum, die Genehmigung zur Fusion zur Kreissparkasse Diepholz und die Genehmigung des Haushalts 2024: Im Monat Januar wurde damit der Weg für eine Reihe wichtiger struktureller Veränderungen im Landkreis Diepholz durch die Genehmigungsbehörden mitgetragen.
„Dieser Wandel in Strukturen bildet das Fundament für die Zukunftsfähigkeit wichtiger Bereiche der Daseinsvorsorge in unserem Landkreis Diepholz. Die anstehenden Veränderungen im Gesundheits- und Finanzsektor sind ganzheitlich gedacht und tragen dazu bei, unsere Region nachhaltig zu stärken“, so Landrat Cord Bockhop, der in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung der frühzeitigen Identifikation von Handlungsbedarfen sowie der guten Zusammenarbeit von Kreispolitik und -verwaltung herausstellt.
In der vergangenen Woche wurde die Baugenehmigung für das zukünftige Zentralklinikum erteilt, ein Meilenstein für die medizinische Versorgung im Landkreis Diepholz. Dieses wegweisende Projekt wird nicht nur die Gesundheitsinfrastruktur verbessern, sondern eine Schlüsselrolle als Anlaufstelle in einem weitreichenden Einzugsgebiet einnehmen. Der nächste Projekt-Meilenstein folgt direkt im Februar: Am 12. Februar 2024 wird der Förderbescheid für den Bau des Zentralklinikums übergeben.
Darüber hinaus hat das Niedersächsische Finanzministerium die Zusammenlegung der Kreissparkasse Syke und der Kreissparkasse Grafschaft Diepholz zur „Kreissparkasse Diepholz“ mit Wirkung zum 1. Juli 2024 genehmigt. Am 9. Oktober 2023 hatte der Kreistag nach positivem Votum der Verwaltungsräte der Kreissparkasse Grafschaft Diepholz und der Kreissparkasse Syke beschlossen, dass beide Sparkassen fusionieren.
Zusätzlich dazu erhielt der Landkreis Diepholz vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport die Genehmigung für den Haushalt 2024, die die finanzielle Planungssicherheit für das laufende Jahr gewährleistet. Somit sind u. a. neben 20 Millionen Euro für den Bau des Zentralklinikums auch weitere 18 Millionen Euro als Defizitausgleich für die drei Krankenhäuser freigegeben und genehmigt. „Dieser Umstand verdeutlicht die Notwendigkeit, in neue, veränderte Strukturen zu investieren und diese auch schnellstmöglich zu realisieren“, betont Landrat Cord Bockhop. Im nächsten Schritt werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2024 für den Landkreis Diepholz im Amtsblatt bekannt gemacht und liegen anschließend sieben Werktage öffentlich in den Kreishäusern Diepholz und Syke zur Einsicht aus.