Im benachbarten Landkreis Oldenburg ist die Geflügelpest in einem geflügelhaltenden Betrieb in der Samtgemeinde Harpstedt ausgebrochen. Von den daraus resultierenden Bekämpfungsmaßnahmen ist auch der Landkreis Diepholz betroffen, so dass der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz eine Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet genannt) eingerichtet und per Allgemeinverfügung am heutigen Tag festgelegt hat. Die Überwachungszone umfasst Teile der Stadt Twistringen, der Samtgemeinde Barnstorf sowie der Stadt Bassum.
In der Überwachungszone gilt ein Aufstallgebot sowie zusätzlich ein Ein- und Ausfuhrverbot von Vögeln, frischem Fleisch von Geflügel und Federwild sowie Eiern. Dies gilt nicht für Schweine- und Rindfleisch. Auch der private Einkauf von Geflügelfleisch im Supermarkt ist von dem Ein- und Ausfuhrverbot nicht betroffen.
Die Gefahr weiterer Ausbrüche ist sehr hoch, daher sind solche Maßnahmen nicht nur gesetzlich vorgesehen, sondern auch zwingend notwendig, teilt der Landkreis Diepholz mit. Bekanntermaßen ist der Landkreis Diepholz mit seinen international bedeutsamen Rastplätzen für Kraniche, Gänse sowie Sing- und Zwergschwänen und wichtigen Brut- und Durchzugsbiotopen für Watvögel besonders gefährdet.
Das Veterinäramt weist in dem Zusammenhang noch einmal eindringlich alle Geflügelhalter auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hin.
Die veröffentlichte Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises Diepholz unter www.diepholz.de einzusehen.
Das Merkblatt zu den Verbringungsregelungen inklusive der Antragsformulare für Ausnahmegenehmigungen können ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises Diepholz unter der Rubrik „Verkehr und Ordnung – Veterinärwesen und Verbraucherschutz – Dokumente“ eingesehen und runtergeladen werden.
Weitere Informationen hierzu können beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises erfragt werden.